Lindauer Zeitung

Mit dem Florett kämpfen

- Von Andreas Herholz politik@schwaebisc­he.de

Schon in der Vergangenh­eit hatte das Bundesverf­assungsger­icht Minister an ihre Neutralitä­tspflicht erinnert. Johanna Wanka hätte also gewarnt sein sollen. Die AfD hatte sich die verfassung­swidrige Steilvorla­ge nicht entgehen lassen, ist vor das Bundesverf­assungsger­icht gezogen. Sich einmal mehr als Opfer zu stilisiere­n – diese Rechnung der AfD geht aber nicht auf, denn das Bundesverf­assungsger­icht wertet Jankas Vorgehen als Verstoß gegen das im Grundgeset­z garantiert­e Recht auf Chancengle­ichheit, das auch die Rechtsauße­npartei für sich in Anspruch nehmen kann. Die AfD sollte nicht mit unlauteren Mitteln bekämpft werden, sondern mit dem Florett und mit politische­n Argumenten entlarvt werden.

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