Mit dem Florett kämpfen
Schon in der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht Minister an ihre Neutralitätspflicht erinnert. Johanna Wanka hätte also gewarnt sein sollen. Die AfD hatte sich die verfassungswidrige Steilvorlage nicht entgehen lassen, ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sich einmal mehr als Opfer zu stilisieren – diese Rechnung der AfD geht aber nicht auf, denn das Bundesverfassungsgericht wertet Jankas Vorgehen als Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Chancengleichheit, das auch die Rechtsaußenpartei für sich in Anspruch nehmen kann. Die AfD sollte nicht mit unlauteren Mitteln bekämpft werden, sondern mit dem Florett und mit politischen Argumenten entlarvt werden.