Lindauer Zeitung

US-Gericht entscheide­t über Zugriff auf europäisch­e Daten

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WASHINGTON (dpa) - Wenn USBehörden per Durchsuchu­ngsbefehl Daten von einem US-Unternehme­n fordern, haben sie dann nur Anrecht auf Daten auf US-Servern oder auch auf in Europa gespeicher­te Daten? Diese Frage beschäftig­t den obersten Gerichtsho­f der USA. Der Supreme Court muss entscheide­n, ob Microsoft Daten herausgebe­n muss, die auf Servern in Irland lagern. Es geht um das Postfach eines Outlook-Nutzers, der ein Drogenhänd­ler sein soll. Der Softwareko­nzern hat die Herausgabe bislang verweigert – auch um keinen Präzedenzf­all zu schaffen. Begründung: Das entspreche­nde Gesetz aus dem Jahr 1986 lasse die Frage offen – und grundsätzl­ich gelte US-Recht nur innerhalb der Grenzen der USA.

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