US-Gericht entscheidet über Zugriff auf europäische Daten
WASHINGTON (dpa) - Wenn USBehörden per Durchsuchungsbefehl Daten von einem US-Unternehmen fordern, haben sie dann nur Anrecht auf Daten auf US-Servern oder auch auf in Europa gespeicherte Daten? Diese Frage beschäftigt den obersten Gerichtshof der USA. Der Supreme Court muss entscheiden, ob Microsoft Daten herausgeben muss, die auf Servern in Irland lagern. Es geht um das Postfach eines Outlook-Nutzers, der ein Drogenhändler sein soll. Der Softwarekonzern hat die Herausgabe bislang verweigert – auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Begründung: Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1986 lasse die Frage offen – und grundsätzlich gelte US-Recht nur innerhalb der Grenzen der USA.