Gutachter: Klage deutscher Stahlwerke unzulässig
LUXEMBURG (dpa) - Mehrere deutsche Unternehmen mit hohem Stromverbrauch müssen sich nach einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostrom-Umlage einstellen. Der zuständige Generalanwalt hält die Klage von vier Stahlwerken der Gruppe Georgsmarienhütte gegen die Nachforderungen für unzulässig, wie aus den am Dienstag veröffentlichen Schlussanträgen hervorgeht. Ein Urteil dürfte in einigen Wochen fallen. Die Richter müssen dem Gutachten grundsätzlich nicht folgen, tun dies aber oft. Es geht um die Milliardenkosten für die Förderung erneuerbarer Energien, die auf alle Stromkunden umgelegt werden.