Google muss Suchinhalte nicht vorab prüfen
KARLSRUHE (dpa) - Suchmaschinen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Vielmehr müsse eine solche Suchmaschine erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz. Der BGH blieb mit dem Urteil bei bisheriger Rechtsprechung.