Lindauer Zeitung

Google muss Suchinhalt­e nicht vorab prüfen

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KARLSRUHE (dpa) - Suchmaschi­nen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied am Dienstag der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe. Vielmehr müsse eine solche Suchmaschi­ne erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverl­etzung erhält: Etwa bei Kinderporn­ografie oder dem Aufruf zu Gewalttate­n im Netz. Der BGH blieb mit dem Urteil bei bisheriger Rechtsprec­hung.

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