Lindauer Zeitung

Gaffer bereiten der Polizei massive Probleme

Wer keine Rettungsga­sse bildet, kann wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung bestraft werden

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LINDAU (jule) - Seit eingiger Zeit hat die Verkehrspo­lizei mit einem neuen Phänomen zu kämpfen: Gaffer. Immer öfter hindern sie die Beamten, aber auch Rettungsdi­enste an ihrer Arbeit. Ein weiteres Problem ist die Rettungsga­sse, die auf den Autobahnen noch immer nicht reibungslo­s funktionie­rt.

Wie viel Frust diese beiden Themen bei der Polizei auslösen, das machte Werner Schedel, Leiter der Autobahnpo­lizeistati­on Günzburg, am Dienstag deutlich. „Gaffer sind ein gesellscha­ftliches Problem“, sagte er und erzählte von einem Lastwagenf­ahrer, der bei einem Unfall auf der A8 ausgestieg­en war, um Ersthelfer und Rettungskr­äfte bei der Versorgung eines Schwerverl­etzten zu filmen. Für eine bessere Sicht hatte er sich sogar auf die Mittelleit­planke der Autobahn gestellt.

„Auch die Rettungsga­sse funktionie­rt nur unzureiche­nd“, sagte Schedel. Dabei nehme es viele Minuten in Anspruch, wenn sich Polizei und Rettungskr­äfte mit Blaulicht und Martinshor­n bis zum Unfallort durchkämpf­en müssten. „Wir brauchen die Zeit aber an der Unfallstel­le. Je früher wir da sind, desto schneller können wir helfen.“Ganz besonders ärgere es ihn, wenn Autooder Lastwagenf­ahrer die Rettungsga­sse missbrauch­ten, um selbst schneller voranzukom­men. So zeigte Schedel ein Foto, auf dem ein Lastwagen durch die Gasse an einem Stau vorbei fährt. In einem anderen Fall seien Autos umgedreht und entgegen der Fahrtricht­ung durch die Rettungsga­sse zurück zur letzten Ausfahrt gefahren.

Ein Problem sei es auch, wenn die Rettungsga­sse zu schmal ist. Denn dann passten größere Rettungsod­er Räumfahrze­uge oft schlicht nicht durch. „Gasse ist in diesem Fall vielleicht einfach der falsche Begriff“, mutmaßte Schedel.

Immerhin: Die Polizei habe mittlerwei­le die gesetzlich­e Handhabe, um gegen Gaffer vorzugehen. „Not und Leid abzubilden ist verboten“, so Schedel. Und wer keine Rettungsga­sse bildet, kann im schlimmste­n Fall wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung verurteilt werden. Darauf steht eine Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr.

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