BN und Stadt streiten weiter über Baumfällungen
Landratsamt weist Vorwürfe zurück und hält alle Maßnahmen im Eichwald für rechtens
LINDAU (dik) - Während der Bund Naturschutz der Stadt weiter Vorwürfe macht und auch dem Landratsamt vorwirft, den Eichwald nicht geschützt zu haben, weisen beide die Vorwürfe zurück. Denn BN und Anwohner hätten die Bäume schützen können, wenn sie das entsprechende finanzielle Risiko getragen hätten.
Der BN beklagt, dass die Stadt vorab keine Auskunft über den Zeitpunkt der Baugenehmigung gegeben habe. „Der Investor nutzte diesen Zeitvorsprung und ließ die Motorsägen und Bagger am Samstagmorgen um 7 Uhr in Aktion treten“, schreibt der BN in einer Pressemitteilung. Eine halbe Stunde später seien bereits die etwa hundert Jahre alten Eichen umgesägt gewesen, die der BN erhalten wollte.
BN-Kreisvorsitzender Erich Jörg und Geschäftsstellenleiterin Claudia Grießer fühlen sich „ausgetrickst“, weil Investor Andreas Schauer nicht die Entscheidung der Richterin abgewartet hat. Der BN habe vorher keine Rechtsmittel gegen die Baugenehmigung und den Bebauungsplan einlegen können, schreibt der BN, der von der Stadt und dem Investor erwartet hätte, dass sie den Richterspruch abwarten. „Aber Bauherr und Stadtverwaltung waren schnell geschaffene Tatsachen wichtiger, als ein fairer Ablauf.“Der BN wirft der Stadt sogar „rechtswidriges Handeln“vor.
BN hofft auf Gerichtsurteile für den Landschaftsschutz
Durch das Fällen sieht der BN das Landschaftsbild im Landschaftsschutzgebiet als nachhaltig geschädigt an. „Hier muss sich das Landratsamt fragen lassen, welchen Wert ein Landschaftsschutzgebiet noch hat, wenn solche Maßnahmen möglich sind.“Nun sollen Verwaltungsgericht Augsburg und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob die Therme gebaut werden darf.
Lindaus Pressesprecher Jürgen Widmer weist die Vorwürfe zurück. Denn der BN hätte sehr wohl vorab auf dem Klageweg das Fällen der Bäume verhindern können, hat dies aber nicht getan, weil er die Kosten scheute. Das zeige, dass es dem Verband weniger um die Bäume gehe, als darum, die Therme zu verzögern und dadurch unmöglich zu machen. Der BN halte die Planung der Therme offenbar selbst für rechtmäßig.
Widmer weist außerdem darauf hin, dass am Samstag alles rechtmäßig abgelaufen sei. Er wirft dem BN ein seltsames Rechtsverständnis vor, weil der Verband für sich das Ausschöpfen jeder rechtlichen Möglichkeit in Anspruch nehme, dem Investor aber vorwerfe, wenn dieser sein Recht nach einer Baugenehmigung wahrnehme. Vorab Bescheid sagen über den Zeitpunkt der Baugenehmigung durfte die Stadt laut Widmer aus Gründen des Datenschutzes nicht. Es gebe kein Auskunftsrecht der Nachbarn.
Ein Mitarbeiter des Landratsamtes hat am Samstag überprüft, dass wirklich nur Bäume gefällt werden dürfen, bei denen die Baugenehmigung das erlaubt. Insgesamt sei das Vorgehen rechtens, teilt Landratsamtssprecherin Sibylle Ehreiser auf Anfrage der LZ mit. Vielfach habe die untere Naturschutzbehörde bereits erläutert, dass die Therme den Charakter des Landschaftsschutzgebietes nicht nachteilig verändere, es verunstalte die Landschaft nicht und schädige nicht den Naturhaushalt.