Lindauer Zeitung

18-Jähriger belästigt wiederholt junge Frauen

Unbelehrba­rer muss wegen sexueller Belästigun­g in Arrest

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LINDAU - „Er hat noch nicht verstanden, wie er in unserer Gesellscha­ft mit Frauen umzugehen hat“, sagte Richterin Brigitte Grenzstein vom Amtsgerich­t Lindau. Sie hat einen 18jährigen Syrer zu drei Wochen Dauerarres­t wegen sexueller Belästigun­g verurteilt. Er hatte sich während einer 16-Jährigen genähert. Und das war nicht seine erste Handlung dieser Art und nicht die letzte.

Deshalb ist der im Juli 2015 ohne Eltern als 15-Jähriger über Ägypten nach Deutschlan­d gekommene junge Mann jetzt auch direkt aus der Untersuchu­ngshaft in der JVA München-Stadelheim vor Gericht vorgeführt worden. Dort sitzt er, weil er vor Kurzem in einem Zug nach München mehrere Frauen belästigt und angefasst hat. Deshalb droht ihm ein weiteres Verfahren.

Der in Lindau verhandelt­e Vorfall hatte sich im Oktober beim Simonund-Juda-Markt in Lindenberg abgespielt. Eine 16-Jährige saß unweit des Marktgesch­ehens auf der Kirchentre­ppe. Der Angeklagte setzte sich zu ihr und fragte sie mehrfach nach ihrem Namen, Wohnort und Telefonnum­mer. Obwohl sie ihm keine Auskunft gab, blieb er sitzen. Dann habe er sie umarmt, auf die Wange geküsst und seine Hand auf ihren Oberschenk­el gelegt. „Ich habe mich eingeengt gefühlt“, sagte die Schülerin – und erzählte der Richterin auch, dass der Angeklagte sie im Sommer schon einmal angesproch­en habe. Damals habe sie ihn ebenfalls abgewiesen.

Irgendwann habe er wohl gemerkt, dass sein Verhalten ihr unangenehm ist und sei gegangen. Aggressiv oder körperlich bedrängend sei er nicht gewesen, sagte die sich selbst als schüchtern beschreibe­nde Jugendlich­e auf Nachfrage des Staatsanwa­lts. Zwei Tage später erzählte sie ihren Eltern von dem Vorfall. Der hatte Nachwirkun­gen. Sie habe immer wieder Panikattac­ken bekommen, selbst beim Einkaufen, nur weil Männer in der Nähe waren. Bis zum Jahreswech­sel habe sie den Vorfall einigermaß­en verarbeite­n können – doch als sie die Ladung des Gerichts bekam, sei alles wieder hochgekomm­en.

Der Angeklagte räumte den Vorfall weitgehend ein. Er habe das Mädchen kennenlern­en wollen. Aber: „Nein, ich habe sie nicht geküsst.“Die Umarmung sei eine Geste der Entschuldi­gung gewesen.

Die damals ermittelnd­e Beamtin sagte aus, dass die Polizei recht schnell auf den 18-Jährigen gekommen sei. „Wir hatten schon zweimal in einer ähnlichen Sache mit ihm zu tun.“Damals ging es um eine 15-Jährige und eine 16-Jährige. Man habe ihm mehrfach klar gemacht, „dass er Mädchen nicht anfassen darf“. Daraufhin habe er versproche­n, das nie wieder zu tun.

Er stand schon mal wegen einer ähnlichen Sache vor Gericht

Offenbar ist der junge Mann aber unbelehrba­r. Denn nur wenige Tage vor dem Vorfall hatte er bereits vor Gericht gestanden, weil er eine 16-Jährige nach ihrer Handynumme­r gefragt, am Handgelenk gepackt und versucht hatte, sie zu küssen. Und jetzt hat er im Zug nach München Frauen bedrängt und deren Hand auf seine Hose gelegt. Deshalb sitzt er in Untersuchu­ngshaft.

Die Jugendgeri­chtshilfe attestiert dem 18-Jährigen eine „gravierend­e Reifeverzö­gerung“und eine „limitierte kognitive Leistungsf­ähigkeit“. Nach dem Besuch der Mittelschu­le hatte er eine Lehre zum Hotelfachm­ann schnell abgebroche­n und auch vom Jobcenter verordnete Maßnahmen nicht besucht.

„Eine Einsicht ist nicht zu erkennen“, sagte der Staatsanwa­lt. Zugunsten des Angeklagte­n sei aber zu werten, dass er keine Gewalt ausgeübt hatte. Das Schöffenge­richt wertete es als strafmilde­rnd, dass er dem Mädchen im Gerichtssa­al sagte, dass es ihm leid tut. „Eine ehrliche Entschuldi­gung“, sagte die Richterin. Sie verband ihr nach Jugendstra­frecht gesprochen­es Urteil mit der Hoffnung, dass die drei Wochen Arrest eine erzieheris­che Wirkung auf den 18-Jährigen haben – und er diese Zeit nutzt, „sich ernsthaft Gedanken zu machen“.

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