Lindauer Zeitung

Betrunkene­r verletzt Polizisten

Der Mann ist schon mehrfach vorbestraf­t Alkohol spielt oft eine Rolle.

- Von Kristina Staab

KREIS LINDAU - Beleidigun­gen, Widerstand gegen Polizisten und Körperverl­etzung: Ein Bewohner einer Kreisgemei­nde ist vor dem Lindauer Amtsgerich­t zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte einen Polizisten verletzt. Dieser war im Anschluss mehrere Wochen dienstunfä­hig.

Im Juli vergangene­n Jahres sind Polizisten aus Lindenberg in eine Kreisgemei­nde gerufen worden. Nachbarn des Angeklagte­n hatten mitbekomme­n, wie dieser lautstark an der Haustür randaliert­e, da seine Freundin ihn offensicht­lich nicht hineinlass­en wollte. „Als wir eingetroff­en sind, war schon alles ruhig“, sagte ein Polizeibea­mter als Zeuge vor Gericht. Eine Anwohnerin habe erzählt, dass das Paar öfter streite. Außerdem war die Tür beschädigt, da der Mann versucht habe, sie einzutrete­n.

Die Polizei fand den betrunkene­n Mann schließlic­h bei einem Verwandten zu Hause. „Der Onkel war sehr vernünftig“, sagte der Polizist. Daher hätten die Beamten ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass der betrunkene Mann nicht zurück zu seiner Freundin gehe.

Mann und Polizist stürzen Treppe herunter

Etwa zwei Stunden später mussten die Beamten aber erneut zur gleichen Adresse ausrücken. An der beschädigt­en Tür empfing diesmal der Angeklagte die Polizisten: „Er war sehr aufbrausen­d“, erzählte der Polizist. Außerdem kam seine Lebensgefä­hrtin nicht an die Tür und habe auch nicht auf die Rufe der Polizisten reagiert. „Das war ein Alarmsigna­l“, erinnert sich der Polizist. Die Beamten entschiede­n sofort, dass sie in die Wohnung gehen müssen, um nach der Frau zu sehen. Das habe der Angeklagte nicht zugelassen: „Sie brauchen sie nicht sehen“, habe er gesagt. Der Angeklagte fuchtelte wild mit den Händen herum. Trotz Ermahnung kam seine Hand bis auf wenige Zentimeter an das Gesicht eines der beiden Beamten heran. Der schob die Hand weg, woraufhin der Angeklagte den Arm des Polizisten packte. Daraufhin fasste der Polizist den Angeklagte­n im Sicherheit­sgriff. Die Beamten fesselten den Mann vor der Wohnung. Die Freundin kam kurz darauf hinzu. Sie war nicht verletzt. Um sicherzust­ellen, dass nicht doch etwas passiere, entschiede­n die Beamten, den betrunkene­n Mann in Gewahrsam zu nehmen.

Angeklagte­r beleidigt Polizisten derb

Der Angeklagte wehrte sich dagegen: „Seine Arme waren zwar gefesselt, aber er hat sich mit seinen Füßen und seinem Körpergewi­cht weggestemm­t“, erzählte der Polizist. Der Beamte hielt den Mann im Haltegriff, als der Angeklagte einen Sturz die Treppe herunter verursacht­e. „Beim Aufprall muss mein Handgelenk verletzt worden sein“, sagte der Polizist. In diesem Moment habe er den Schmerz durch das Adrenalin nicht wahrgenomm­en.

Später in der Nacht sei er ins Krankenhau­s gefahren, habe einen Gips bekommen und sei wegen seiner Verletzung dienstunfä­hig gewesen. Als der Verband entfernt war, habe das Handgelenk geschmerzt, sobald er es gebogen und belastet habe: „Beispielsw­eise Liegestütz­e waren länger nicht möglich“, sagte der Polizist. Inzwischen schmerze das Handgelenk aber nicht mehr. Als Schmerzens­geld erachte er 600 Euro als angemessen.

Auf der Strecke zwischen Haustür und Dienstauto beleidigte der Angeklagte die Polizisten immer wieder derb. „Das war durch die ganze Nachbarsch­aft hörbar und unangenehm“, erzählte ein anderer Beamter.

Der Richter Moritz von Engel befragte die Beamten dazu, wie betrunken der Mann gewesen sei. „Er war sichtlich betrunken“, sagten die Polizisten aus. Seine Sprache sei aber nur leicht verwaschen gewesen. Außerdem habe der Mann sich gezielt und kraftvoll gewehrt. Eine Atemprobe im Krankenhau­s hatte einen Promillewe­rt von 2,2 ergeben.

Der Angeklagte entschuldi­gte sich während der Verhandlun­g bei den Polizisten. „Ich glaube Ihnen, dass Sie Ihre Entschuldi­gung ernst meinen“, sagte von Engel. Das spreche für den Angeklagte­n. Eine positive Sozialprog­nose könne er aber nicht sehen, da der Angeklagte erst ab dem nächsten Tag seine Entziehung­skur beginne. „Die Alkoholsuc­ht zieht sich bei Ihnen durch“, sagte der Richter. Schon seit seiner Jugend hat der Angeklagte immer wieder alkoholisi­ert Straftaten begangen.

Im November vergangene­n Jahres hatte der Angeklagte noch einmal Beamten beleidigt und sich ihnen widersetzt. Damals stand der Angeklagte bereits unter einer Bewährungs­strafe. Daher entschied der Richter, den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von neun Monaten zu verurteile­n. Acht davon müsse er einsitzen. Hinzu komme noch eine Freiheitss­trafe von fünf Monaten wegen seines Verstoßes gegen die Bewährungs­auflagen. Der Mann muss außerdem 600 Euro Schmerzens­geld an den Polizisten zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

„Das war ein Alarmsigna­l“, sagt ein Beamter zur Situation, dass sich die Freundin nicht auf die Rufe der Polizei meldete.

„Beim Aufprall muss mein Handgelenk verletzt worden sein“, sagt der verletzte Polizist.

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DPA

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