Betrunkener verletzt Polizisten
Der Mann ist schon mehrfach vorbestraft Alkohol spielt oft eine Rolle.
KREIS LINDAU - Beleidigungen, Widerstand gegen Polizisten und Körperverletzung: Ein Bewohner einer Kreisgemeinde ist vor dem Lindauer Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte einen Polizisten verletzt. Dieser war im Anschluss mehrere Wochen dienstunfähig.
Im Juli vergangenen Jahres sind Polizisten aus Lindenberg in eine Kreisgemeinde gerufen worden. Nachbarn des Angeklagten hatten mitbekommen, wie dieser lautstark an der Haustür randalierte, da seine Freundin ihn offensichtlich nicht hineinlassen wollte. „Als wir eingetroffen sind, war schon alles ruhig“, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge vor Gericht. Eine Anwohnerin habe erzählt, dass das Paar öfter streite. Außerdem war die Tür beschädigt, da der Mann versucht habe, sie einzutreten.
Die Polizei fand den betrunkenen Mann schließlich bei einem Verwandten zu Hause. „Der Onkel war sehr vernünftig“, sagte der Polizist. Daher hätten die Beamten ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass der betrunkene Mann nicht zurück zu seiner Freundin gehe.
Mann und Polizist stürzen Treppe herunter
Etwa zwei Stunden später mussten die Beamten aber erneut zur gleichen Adresse ausrücken. An der beschädigten Tür empfing diesmal der Angeklagte die Polizisten: „Er war sehr aufbrausend“, erzählte der Polizist. Außerdem kam seine Lebensgefährtin nicht an die Tür und habe auch nicht auf die Rufe der Polizisten reagiert. „Das war ein Alarmsignal“, erinnert sich der Polizist. Die Beamten entschieden sofort, dass sie in die Wohnung gehen müssen, um nach der Frau zu sehen. Das habe der Angeklagte nicht zugelassen: „Sie brauchen sie nicht sehen“, habe er gesagt. Der Angeklagte fuchtelte wild mit den Händen herum. Trotz Ermahnung kam seine Hand bis auf wenige Zentimeter an das Gesicht eines der beiden Beamten heran. Der schob die Hand weg, woraufhin der Angeklagte den Arm des Polizisten packte. Daraufhin fasste der Polizist den Angeklagten im Sicherheitsgriff. Die Beamten fesselten den Mann vor der Wohnung. Die Freundin kam kurz darauf hinzu. Sie war nicht verletzt. Um sicherzustellen, dass nicht doch etwas passiere, entschieden die Beamten, den betrunkenen Mann in Gewahrsam zu nehmen.
Angeklagter beleidigt Polizisten derb
Der Angeklagte wehrte sich dagegen: „Seine Arme waren zwar gefesselt, aber er hat sich mit seinen Füßen und seinem Körpergewicht weggestemmt“, erzählte der Polizist. Der Beamte hielt den Mann im Haltegriff, als der Angeklagte einen Sturz die Treppe herunter verursachte. „Beim Aufprall muss mein Handgelenk verletzt worden sein“, sagte der Polizist. In diesem Moment habe er den Schmerz durch das Adrenalin nicht wahrgenommen.
Später in der Nacht sei er ins Krankenhaus gefahren, habe einen Gips bekommen und sei wegen seiner Verletzung dienstunfähig gewesen. Als der Verband entfernt war, habe das Handgelenk geschmerzt, sobald er es gebogen und belastet habe: „Beispielsweise Liegestütze waren länger nicht möglich“, sagte der Polizist. Inzwischen schmerze das Handgelenk aber nicht mehr. Als Schmerzensgeld erachte er 600 Euro als angemessen.
Auf der Strecke zwischen Haustür und Dienstauto beleidigte der Angeklagte die Polizisten immer wieder derb. „Das war durch die ganze Nachbarschaft hörbar und unangenehm“, erzählte ein anderer Beamter.
Der Richter Moritz von Engel befragte die Beamten dazu, wie betrunken der Mann gewesen sei. „Er war sichtlich betrunken“, sagten die Polizisten aus. Seine Sprache sei aber nur leicht verwaschen gewesen. Außerdem habe der Mann sich gezielt und kraftvoll gewehrt. Eine Atemprobe im Krankenhaus hatte einen Promillewert von 2,2 ergeben.
Der Angeklagte entschuldigte sich während der Verhandlung bei den Polizisten. „Ich glaube Ihnen, dass Sie Ihre Entschuldigung ernst meinen“, sagte von Engel. Das spreche für den Angeklagten. Eine positive Sozialprognose könne er aber nicht sehen, da der Angeklagte erst ab dem nächsten Tag seine Entziehungskur beginne. „Die Alkoholsucht zieht sich bei Ihnen durch“, sagte der Richter. Schon seit seiner Jugend hat der Angeklagte immer wieder alkoholisiert Straftaten begangen.
Im November vergangenen Jahres hatte der Angeklagte noch einmal Beamten beleidigt und sich ihnen widersetzt. Damals stand der Angeklagte bereits unter einer Bewährungsstrafe. Daher entschied der Richter, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen. Acht davon müsse er einsitzen. Hinzu komme noch eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen seines Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen. Der Mann muss außerdem 600 Euro Schmerzensgeld an den Polizisten zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
„Das war ein Alarmsignal“, sagt ein Beamter zur Situation, dass sich die Freundin nicht auf die Rufe der Polizei meldete.
„Beim Aufprall muss mein Handgelenk verletzt worden sein“, sagt der verletzte Polizist.