Mit einer 15-Jährigen den Joint geteilt
WESTALLGÄU (sz) - Wer Drogen an Minderjährige abgibt, muss mit einer harten Strafe rechnen. Das bekam ein 42-Jähriger zu spüren. Das Amtsgericht Lindau verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 15 Euro. Der Mann hatte eine 15-Jährige einen Joint mitrauchen lassen. Mit der Strafe blieb das Gericht am unteren Rande des im Gesetz vorgesehenen Rahmens.
Der Angeklagte wohnt seit vergleichsweise kurzer Zeit im Westallgäu und hat offenbar Probleme, hier Fuß zu fassen. An einem Abend Ende Oktober vergangenen Jahres ging er noch mal raus, um in Lindenberg an der Kirche einen Joint zu rauchen. Dort traf er auf die 15-Jährige. Sie sei ihm sehr freundlich begegnet und habe ihn nach einer Zigarette gefragt, schilderte der Mann vor Gericht. Als er ihr eine Zigarette geben wollte, habe die Jugendliche den Joint gesehen und gefragt, ob sie mitrauchen könne. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagte der 42-Jährige und sprach von „einem dummen Zufall“.
Nach eigenem Bekunden hielt der Angeklagte die Mitraucherin für etwa 17 Jahre alt. Tatsächlich sieht die Jugendliche auch älter aus als sie ist. Diese Vermutung lassen Äußerungen eines Kripobeamten zu. Die Schilderung des Angeklagten deckt sich auch mit der Aussage, die die Jugendliche bei der Vernehmung durch die Polizei gemacht hatte.
Die Bereitschaft des Angeklagten, bei der Aufklärung zu kooperieren wertete das Schöffengericht als strafmildernd, genauso die Tatsache, dass die Jugendliche von sich aus um den Joint gebeten hatte. Es war zudem nicht der erste Joint, den die junge Frau rauchte, wie sie bei der Polizei freimütig zugegeben hatte.
Normalerweise sieht das Gesetz für eine Abgabe von Drogen an Minderjährige eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Das Gericht wertete die Tat aber als minderschweren Fall und folgte damit der Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dafür können Strafen ab drei Monaten verhängt werden, analog eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. In dem Fall des 42-Jährigen kam allerdings noch ein kleiner „Aufschlag“dazu: Die Polizei hatte bei der Durchsuchung seiner Wohnung geringe Mengen Marihuana und Amphetamine gefunden.
„Es tut mir absolut komplett leid. Ich bin kein schlechter Mensch“, sagte der Angeklagte unter Tränen in seinem „letzten Wort“. Er konsumiere normalerweise keine Drogen, hatte er zuvor schon auf mehrmaliges Nachfragen der Richterin Ursula Brandt beteuert. Das allerdings bezweifelte die Vorsitzende des Schöffengerichts. Und das nicht ohne Grund: Der 42-Jährige war erst Anfang März bei einer Polizeikontrolle positiv auf Speed getestet worden. „Sie lügen sich in die eigene Tasche“, mahnte die Richterin den Angeklagten. Das Leben sei „meistens einfacher“, wenn man keine Drogen konsumiere.