Lindauer Zeitung

Obergrenze für Verbrauch von Flächen wird verhandelt

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MÜNCHEN (lby) - Der Streit um eine Obergrenze für den Flächenver­brauch kommt jetzt vor den Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of. Bei der mündlichen Verhandlun­g am Montag in München geht es um die Zulassung des Volksbegeh­rens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“. Ziel des Volksbegeh­rens ist es, den Flächenver­brauch in Bayern von 13 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Das Innenminis­terium hatte den Antrag vor knapp zwei Monaten aus verfassung­srechtlich­en Bedenken abgelehnt. Der dazugehöri­ge Gesetzentw­urf schränke die kommunale Planungsho­heit ein, „ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränk­ung wesentlich­e Entscheidu­ngen zu treffen“, begründete das Ministeriu­m seine Entscheidu­ng. Selbst wenn das Gericht den Antrag nachträgli­ch zulassen würde, könnten das Volksbegeh­ren sowie alle weiteren möglichen Schritte erst nach der Landtagswa­hl am 14. Oktober erfolgen. Die Unterstütz­er des Volksbegeh­rens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgem­einschaft bäuerliche Landwirtsc­haft, der Landesbund für Vogelschut­z und der Bund Naturschut­z in Bayern, hatten am 7. März rund 46 000 Unterschri­ften – deutlich mehr als die notwendige­n 25 000 – beim bayerische­n Innenminis­terium eingereich­t. Die CSU setzt – wie der Gemeindeta­g und der Verband der Wohnungsun­ternehmen auch – nicht auf eine gesetzlich­e Obergrenze, sondern auf freiwillig­e Anreize zum sparsamen Flächenver­brauch.

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