Obergrenze für Verbrauch von Flächen wird verhandelt
MÜNCHEN (lby) - Der Streit um eine Obergrenze für den Flächenverbrauch kommt jetzt vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Bei der mündlichen Verhandlung am Montag in München geht es um die Zulassung des Volksbegehrens „Betonflut eindämmen – damit Bayern Heimat bleibt“. Ziel des Volksbegehrens ist es, den Flächenverbrauch in Bayern von 13 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Das Innenministerium hatte den Antrag vor knapp zwei Monaten aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Der dazugehörige Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, „ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen“, begründete das Ministerium seine Entscheidung. Selbst wenn das Gericht den Antrag nachträglich zulassen würde, könnten das Volksbegehren sowie alle weiteren möglichen Schritte erst nach der Landtagswahl am 14. Oktober erfolgen. Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, hatten am 7. März rund 46 000 Unterschriften – deutlich mehr als die notwendigen 25 000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Die CSU setzt – wie der Gemeindetag und der Verband der Wohnungsunternehmen auch – nicht auf eine gesetzliche Obergrenze, sondern auf freiwillige Anreize zum sparsamen Flächenverbrauch.