Erste Dieselklage beim Bundesgerichtshof
KARLSRUHE/WOLFSBURG (dpa) - In der Klagewelle wegen des Dieselabgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) an. Inzwischen ist in Karlsruhe die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig. Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.
Allein gegen den VW-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20 000 Kunden geklagt. Hinzu kommen Tausende weitere, die über eine Art Sammelklage vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4500 Urteile überwiegend von Landgerichten und etwa ein Dutzend von Oberlandesgerichten. In den meisten Fällen wurden die Klagen laut VW abgewiesen. In zahlreichen Verfahren hat der Autobauer auch mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich erzielt.
Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in Nordamerika von Volkswagen und der Tochter Audi teils Entschädigungen von mehreren Tausend Dollar erhalten, Dieselbesitzer in Deutschland und Europa dagegen aber kein Geld bekommen sollen.
Wie der BGH entscheidet, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprechung gibt die Linie für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhalt vor. Weil in dem Skandal viele verschiedene Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatzurteil zu rechnen. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt. (Foto: dpa)