BGH lässt Revision nicht zu
Urteil des Ravensburger Landgerichts für Norma-Räuber hat Bestand: sechs Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung
LINDAU - Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Norma-Räubers abgelehnt. Das teilt das Landgericht Ravensburg mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts von Ende November rechtskräftig: Damals wurde der Norma-Räuber zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Damit kommt der Norma-Räuber wahrscheinlich nie mehr frei. Der 57Jährige hat am 10. April vergangenen Jahres den Norma-Markt in der Bregenzer Straße überfallen. Kurz vor Ladenschluss hatte er die Angestellten, die gerade ihre Abrechnung machten, mit einer Pistole bedroht und die Tageseinnahmen von etwa 10 000 Euro geklaut. Nur wenige Tage vorher hatte er einen NormaMarkt in Leutkirch überfallen. Für weitere Raubüberfälle ist er in Österreich zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Nach Ansicht der Kammer am Ravensburger Landgericht waren alle Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben. Unter anderem, weil er die Verkäuferinnen in Todesangst versetzt habe.
Nach dem Urteil hatte der Anwalt des Norma-Räubers Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sollte prüfen, ob das Urteil aus Ravensburg Rechtsfehler enthält – zum Beispiel, ob die Richter die Gefährlichkeit des Norma-Räubers falsch gewertet haben.
Hätten sie die Revision zugelassen, hätte der Fall noch einmal komplett aufgerollt werden und vor einer neuen Kammer neu verhandelt werden müssen.