Die Vorgaben der Schlösserverwaltung
Der Kutschverkehr zu Schloss Neuschwanstein unterliegt der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Die Kutschbetriebe, die auf der Privatstraße zum Schloss fahren, sind eigenständige Unternehmen.
Für sie gelten die Bestimmungen im Gestattungsvertrag mit der Schlösserverwaltung und alle gesetzlichen Auflagen – zum Beispiel Tierschutz.
Im Gestattungsvertrag heißt es unter anderem, dass das Kutschunternehmen die Fahrtauglichkeit seiner Kutscher kontrollieren muss, jede Kutsche eine Zulassung für zwölf Personen – einschließlich Kutscher – und zwei Kleinkinder hat, und der Kutscher verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die Pferde durch Arbeitsgeräte wie Schneepflüge und Straßenkehrmaschinen nicht scheuen und durchgehen.
Für den Einsatz ihrer Pferde sind die Unternehmer laut Schlösserverwaltung selbst verantwortlich.
Über die Belastbarkeit der Pferde gebe es eine veterinärmedizinische Dissertation , eingereicht 2012 an der Uni München. Laut deren Verfasserin wurde keine Überlastung der Tiere festgestellt. Sie beschreibt den Zustand der Pferde als gesund und im guten Futter- und Pflegezustand sowie den Umgang der Kutscher mit ihren Tieren als durchweg kompetent, ruhig und freundlich. (az)