Verbot von Gesichtsverhüllung vor Gericht geplant
DÜSSELDORF (lby) - Gesichtsverschleierung vor Gericht soll in Deutschland grundsätzlich verboten werden. Zum Wochenbeginn werden Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zuleiten. Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und müssten deshalb im Gericht tabu sein, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Ohne Mimik und Gestik sei eine Aussage kaum etwas wert. Bislang gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Verbot, während einer Verhandlung das Gesicht zu verhüllen, sondern nur richterliche Anordnungen im Einzelfall.