Neue Regeln für Minijobs
BERLIN (dpa) - Wollen Studierende zusätzlich zu ihrem Minijob arbeiten, müssen sie die Gehälter nicht zusammenrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der zweite Job zeitlich nur befristet ist: Wer nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeitet, muss sich um nichts kümmern. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“(9/2018).
Ab 2019 ändern sich allerdings die Bedingungen: Dann dürfen Studierende nur noch zwei Monate oder 50 Arbeitstage zusätzlich zum Minijob arbeiten, ohne dass sie die Gehälter zusammenrechnen müssen.
Kommen Studierende in der Summe monatlich doch über die Einkommensgrenze von 450 Euro, muss der Arbeitgeber sie bei der Sozialversicherung anmelden, und es werden Beiträge fällig.