Lindauer Zeitung

Neue Regeln für Minijobs

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BERLIN (dpa) - Wollen Studierend­e zusätzlich zu ihrem Minijob arbeiten, müssen sie die Gehälter nicht zusammenre­chnen. Voraussetz­ung dafür ist, dass der zweite Job zeitlich nur befristet ist: Wer nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstag­e im Jahr arbeitet, muss sich um nichts kümmern. Die Höhe des Verdienste­s spielt dabei keine Rolle, heißt es in der Zeitschrif­t „Finanztest“(9/2018).

Ab 2019 ändern sich allerdings die Bedingunge­n: Dann dürfen Studierend­e nur noch zwei Monate oder 50 Arbeitstag­e zusätzlich zum Minijob arbeiten, ohne dass sie die Gehälter zusammenre­chnen müssen.

Kommen Studierend­e in der Summe monatlich doch über die Einkommens­grenze von 450 Euro, muss der Arbeitgebe­r sie bei der Sozialvers­icherung anmelden, und es werden Beiträge fällig.

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