Mindestlohn nicht bindend für Fleischwirtschaft
HANNOVER (AFP) - Der zu Beginn des Jahres zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft vereinbarte neue Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist nicht für alle Unternehmen der Branche bindend. Er sei vom zuständigen Bundesarbeitsministerium nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, teilte der Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt mit. Das Ministerium sei nicht bereit, die dafür notwendige Rechtsverordnung zu erlassen, kritisierte Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky. Das Ministerium befürchte in Einzelfällen eine Unterschreitung des Mindestlohns.