Lindauer Zeitung

Mindestloh­n nicht bindend für Fleischwir­tschaft

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HANNOVER (AFP) - Der zu Beginn des Jahres zwischen Arbeitgebe­rn und Gewerkscha­ft vereinbart­e neue Mindestloh­ntarifvert­rag für die Fleischwir­tschaft ist nicht für alle Unternehme­n der Branche bindend. Er sei vom zuständige­n Bundesarbe­itsministe­rium nicht für allgemeinv­erbindlich erklärt worden, teilte der Verband der Ernährungs­wirtschaft Niedersach­sen, Bremen und Sachsen-Anhalt mit. Das Ministeriu­m sei nicht bereit, die dafür notwendige Rechtsvero­rdnung zu erlassen, kritisiert­e Hauptgesch­äftsführer Michael Andritzky. Das Ministeriu­m befürchte in Einzelfäll­en eine Unterschre­itung des Mindestloh­ns.

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