Keine Rechtshilfe für die Türkei
NEUBRANDENBURG (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat ein Rechtshilfeersuchen der Türkei im Verfahren gegen einen in Mecklenburg lebenden Kurden abgelehnt. Die Oberstaatsanwaltschaft im türkischen Igdir wirft ihm Beleidigung des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vor. Die ablehnende Entscheidung sei dem türkischen Generalkonsulat in Berlin am Mittwoch übermittelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg mit. Der Kurde war wegen des Rechtshilfeersuchens im Mai vernommen worden.