Lindauer Zeitung

70-Tage-Regel für kurzfristi­g Beschäftig­te wird verlängert

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BERLIN (dpa) - Erntehelfe­r in der Landwirtsc­haft und andere Saisonarbe­itskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristi­g beschäftig­t. Die große Koalition beschloss eine unbefriste­te Verlängeru­ng der sogenannte­n 70-Tage-Regelung. „Die Erfahrunge­n haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Arbeitstag­e bisher von vielen Betrieben, insbesonde­re im Obstund Gemüseanba­u, in Anspruch genommen wurde“, teilte Agrarminis­terin Julia Klöckner (CDU) mit. Sie freue sich, mit Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) eine Einigung erzielt zu haben.

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