70-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte wird verlängert
BERLIN (dpa) - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. Die große Koalition beschloss eine unbefristete Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Regelung der Ausweitung von 50 auf 70 Arbeitstage bisher von vielen Betrieben, insbesondere im Obstund Gemüseanbau, in Anspruch genommen wurde“, teilte Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) mit. Sie freue sich, mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Einigung erzielt zu haben.