Mann lässt Hund in der prallen Sonne im Auto
Amtsgericht Lindau verurteilt 66-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafe
LINDAU - Der 66-Jährige liebt seine Schäferhündin nach eigenem Bekunden „über alles“. Trotzdem hat er sie im Mai vergangenen Jahres mindestens eine halbe Stunde lang in einem weitgehend verschlossenen Auto in der prallen Sonne zurückgelassen. Die Hündin hat dabei erheblich und lang anhaltend gelitten, wie eine Gutachterin feststellte. Deshalb hat das Amtsgericht Lindau den Westallgäuer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Richter Klaus Harter bezeichnete das Verhalten des Mannes als „No Go“. Bei solchen Temperaturen lasse ein Hundebesitzer sein Tier nicht im Auto: „Man macht es einfach nicht.“
Der Vorfall spielte sich am 29. Mai 2017 ab. An dem Tag lagen die Temperaturen im Westallgäu auch spätnachmittags noch bei gut 30 Grad Celsius. Der 66-Jährige hielt mit seinem Auto bei einem Bekannten in Lindenberg, weil sein Sohn auf die Toilette musste. Er selber nutzte die Zeit, um eine Tasse Kaffee zu trinken. Etwa 15 Minuten habe das gedauert, sagte er vor Gericht aus. Der Hund blieb in der Zeit im Kofferraum des Kombi zurück. Eine Gefahr für das Tier sah der Mann nach eigenem Bekunden nicht. Er habe die Fahrertür ganz aufgelassen und die Scheibe an einer Tür im Fond heruntergekurbelt, erklärte er.
Nach Ansicht des Gerichtes hielt sich der Hund allerdings deutlich länger in dem Wagen auf. Diesen Schluss lässt die Aussage eines Zeugen zu. Dem Mann, ein Bekannter des Angeklagten, war der Wagen auf dem Nachhauseweg aufgefallen. Er behielt ihn von seiner nahe gelegenen Wohnung aus im Auge und verständigte nach 20 Minuten schließ- lich die Polizei. Der Hund habe einen apathischen Eindruck gemacht und einen bis eineinhalb Liter Wasser getrunken, nachdem er ihn aus dem Auto geholt habe, schilderte der Zeuge, der selber Hundehalter ist. Die Tür des Autos war nach Aussage des Mannes geschlossen. Das bestätigte auch ein als Zeuge geladener Polizist.
Im Auto war es 45 Grad heiß
Tatsächlich kann für einen Vierbeiner auch eine kurze Zeit in der Hitze gefährlich werden, wie eine als Gutachterin bestellte Veterinärin des Landratsamtes erklärte. Denn Hunde können anders als Menschen nicht schwitzen und dadurch ihre Körpertemperatur regulieren. „Ein Hund hat schon bei 30 Grad zu tun, die Temperatur auszugleichen“, sagte die Veterinärin.
In dem verhandelten Fall war es im Auto wohl viel heißer. Die Gut- achterin verwies auf eine einschlägige Studie. Demnach steigen die Temperaturen im Innenraum eines Autos, das in der prallen Sonne steht, binnen einer halben Stunde um 16 Grad Celsius. Demnach war es in dem Auto 46 Grad Celsius heiß. „Das kann für einen Hund nach 30 Minuten tödlich enden“, sagte die Veterinärin. Es hilft einem Hund nach Auskunft der Fachfrau auch nicht, wenn ein Fenster im Auto geöffnet ist. Laut der Studie müssten alle Scheiben eines Fahrzeugs 20 Zentimeter heruntergelassen sein, damit es zu einer nennenswerten Ventilation im Wagen komme.
Richter Harter sah deshalb einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz als erwiesen an. Der Mann habe das Leiden seines Hundes zumindest billigend in Kauf genommen.
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung mehrfach bekundet, seine Hündin zu lieben. Fraglich ist allerdings, wie sich das mit den Bedingungen in Einklang bringen lässt, unter denen er das Tier gehalten hat. Wie die Veterinärin schilderte, lebte die Hündin in einem viel zu kleinen Zwinger in der Garage ohne Sicht ins Freie. Deswegen läuft auch ein Bußgeldverfahren gegen den Mann, obwohl die Unterbringung mittlerweile den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes entspricht.
Bei einer Kontrolle hatten Mitarbeiter der Behörde zudem ein verbotenes Stachelhalsband sichergestellt. Das forderte der Angeklagte in der Verhandlung prompt zurück. Die Mitarbeiter der Behörde hätten das Halsband ohne Beschluss einfach mitgenommen. Freilich wird ihm das Landratsamt das Halsband nicht wieder aushändigen. Dabei handele es sich um tierschutzwidriges Zubehör, so die Amtstierärztin.