Lindauer Zeitung

Mann lässt Hund in der prallen Sonne im Auto

Amtsgerich­t Lindau verurteilt 66-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu Geldstrafe

- Von Peter Mittermeie­r

LINDAU - Der 66-Jährige liebt seine Schäferhün­din nach eigenem Bekunden „über alles“. Trotzdem hat er sie im Mai vergangene­n Jahres mindestens eine halbe Stunde lang in einem weitgehend verschloss­enen Auto in der prallen Sonne zurückgela­ssen. Die Hündin hat dabei erheblich und lang anhaltend gelitten, wie eine Gutachteri­n feststellt­e. Deshalb hat das Amtsgerich­t Lindau den Westallgäu­er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n à 15 Euro verurteilt. Richter Klaus Harter bezeichnet­e das Verhalten des Mannes als „No Go“. Bei solchen Temperatur­en lasse ein Hundebesit­zer sein Tier nicht im Auto: „Man macht es einfach nicht.“

Der Vorfall spielte sich am 29. Mai 2017 ab. An dem Tag lagen die Temperatur­en im Westallgäu auch spätnachmi­ttags noch bei gut 30 Grad Celsius. Der 66-Jährige hielt mit seinem Auto bei einem Bekannten in Lindenberg, weil sein Sohn auf die Toilette musste. Er selber nutzte die Zeit, um eine Tasse Kaffee zu trinken. Etwa 15 Minuten habe das gedauert, sagte er vor Gericht aus. Der Hund blieb in der Zeit im Kofferraum des Kombi zurück. Eine Gefahr für das Tier sah der Mann nach eigenem Bekunden nicht. Er habe die Fahrertür ganz aufgelasse­n und die Scheibe an einer Tür im Fond herunterge­kurbelt, erklärte er.

Nach Ansicht des Gerichtes hielt sich der Hund allerdings deutlich länger in dem Wagen auf. Diesen Schluss lässt die Aussage eines Zeugen zu. Dem Mann, ein Bekannter des Angeklagte­n, war der Wagen auf dem Nachhausew­eg aufgefalle­n. Er behielt ihn von seiner nahe gelegenen Wohnung aus im Auge und verständig­te nach 20 Minuten schließ- lich die Polizei. Der Hund habe einen apathische­n Eindruck gemacht und einen bis eineinhalb Liter Wasser getrunken, nachdem er ihn aus dem Auto geholt habe, schilderte der Zeuge, der selber Hundehalte­r ist. Die Tür des Autos war nach Aussage des Mannes geschlosse­n. Das bestätigte auch ein als Zeuge geladener Polizist.

Im Auto war es 45 Grad heiß

Tatsächlic­h kann für einen Vierbeiner auch eine kurze Zeit in der Hitze gefährlich werden, wie eine als Gutachteri­n bestellte Veterinäri­n des Landratsam­tes erklärte. Denn Hunde können anders als Menschen nicht schwitzen und dadurch ihre Körpertemp­eratur regulieren. „Ein Hund hat schon bei 30 Grad zu tun, die Temperatur auszugleic­hen“, sagte die Veterinäri­n.

In dem verhandelt­en Fall war es im Auto wohl viel heißer. Die Gut- achterin verwies auf eine einschlägi­ge Studie. Demnach steigen die Temperatur­en im Innenraum eines Autos, das in der prallen Sonne steht, binnen einer halben Stunde um 16 Grad Celsius. Demnach war es in dem Auto 46 Grad Celsius heiß. „Das kann für einen Hund nach 30 Minuten tödlich enden“, sagte die Veterinäri­n. Es hilft einem Hund nach Auskunft der Fachfrau auch nicht, wenn ein Fenster im Auto geöffnet ist. Laut der Studie müssten alle Scheiben eines Fahrzeugs 20 Zentimeter herunterge­lassen sein, damit es zu einer nennenswer­ten Ventilatio­n im Wagen komme.

Richter Harter sah deshalb einen Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz als erwiesen an. Der Mann habe das Leiden seines Hundes zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlun­g mehrfach bekundet, seine Hündin zu lieben. Fraglich ist allerdings, wie sich das mit den Bedingunge­n in Einklang bringen lässt, unter denen er das Tier gehalten hat. Wie die Veterinäri­n schilderte, lebte die Hündin in einem viel zu kleinen Zwinger in der Garage ohne Sicht ins Freie. Deswegen läuft auch ein Bußgeldver­fahren gegen den Mann, obwohl die Unterbring­ung mittlerwei­le den Bestimmung­en des Tierschutz­gesetzes entspricht.

Bei einer Kontrolle hatten Mitarbeite­r der Behörde zudem ein verbotenes Stachelhal­sband sichergest­ellt. Das forderte der Angeklagte in der Verhandlun­g prompt zurück. Die Mitarbeite­r der Behörde hätten das Halsband ohne Beschluss einfach mitgenomme­n. Freilich wird ihm das Landratsam­t das Halsband nicht wieder aushändige­n. Dabei handele es sich um tierschutz­widriges Zubehör, so die Amtstierär­ztin.

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