Lindauer Zeitung

Polizisten erwischen mehrere Straftäter

Innerhalb von 24 Stunden erzielt die Grenzpoliz­ei einige Treffer in den Fahndungsd­ateien

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(lz) - Innerhalb von 24 Stunden hat die Grenzpoliz­ei Lindau bei ihren Kontrollak­tionen mehrere Straftaten und Treffer in den Fahndungsd­ateien verbuchen können.

Bei der Kontrolle von Linienbuss­en in der Nacht auf Dienstag erhärtete sich bei einem 49-jähriger Tunesier festgestel­lt der Verdacht eines Sozialmiss­brauchs, wie die Beamten schreiben. Obwohl er schon seit mehreren Jahren in Italien wohnte und arbeitete, hatte er 2017 in Deutschlan­d um Asyl nachgesuch­t. Nach erkennungs­dienstlich­er Behandlung und der Hinterlegu­ng eines dreistelli­gen Betrages für die zu erwartende Strafe, konnte er seine Reise fortsetzen.

Im selben Fernreiseb­us saß ein Marokkaner, der keine gültigen Reisedokum­ente dabei hatte. Nachdem er eine Sicherheit­sleistung hinterlegt hatte, konnte der 31-Jährige seine Fahrt nach Italien fortsetzen.

Am Morgen fanden die Beamten bei einem 30-jährigen Marokkaner eine Kleinmenge Haschisch, die er in seiner Kleidung versteckt hatte. Als der Mann durchsucht wurde, kam auch ein ausländisc­her Personalau­sweis zum Vorschein, der als gestohlene­s Dokument ausgeschri­eben war. Der Ausweis wurde sichergest­ellt, der Mann konnte weiterreis­en.

Am Abend überprüfte­n die Beamten bei der Autobahnzu­fahrt einen 37-jährigen Österreich­er. Weil er sich seltsam verhielt, wurden die Grenz- polizisten misstrauis­ch und durchsucht­en den Fahrer des Kleinwagen­s. Sie fanden Morphium in Kapseln und als Pulver sowie eine Kleinmenge Haschisch, wie es im Polizeiber­icht heißt. Die Betäubungs­mittel hatte er aus Österreich mitgebrach­t. Auch der Drogenschn­elltest ergab ein positives Ergebnis bezüglich verschiede­ner Betäubungs­mittel. Dem Mann wurde später Blut entnommen. Er musste die Weiterreis­e zu Fuß fortsetzen.

An derselben Kontrollst­elle konnten die Fahnder auch zwei Haftbefehl­e vollziehen: Bei einem 32-jähriger Rumänen stellten die Beamten fest, dass er noch knapp 2100 Euro bezahlen musste. Mit der Zahlung konnte er einen mehrwöchig­en Gefängnisa­ufenthalt verhindern.

Ein weiterer Haftbefehl wurde bei einem 23-jährigen Franzosen festgestel­lt. Dieser musste einen dreistelli­gen Betrag bezahlen, um ebenfalls nicht ins Gefängnis zu müssen.

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