Mehr Arbeitslosengeld nach bezahlter Freistellung
KASSEL (AFP) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat Arbeitgebern und Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit einer Freistellung erleichtert. Zahlt der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiter und führt Sozialbeiträge ab, zählt das gezahlte Entgelt bei der Berechnung eines späteren Arbeitslosengeldes mit, urteilte das BSG. Damit kippte das BSG die bislang gegenteilige Praxis der Bundesagentur für Arbeit. Betroffene können auch rückwirkend für die letzten vier Jahre höheres Arbeitslosengeld nachfordern.