Lindauer Zeitung

Mehr Arbeitslos­engeld nach bezahlter Freistellu­ng

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KASSEL (AFP) - Das Bundessozi­algericht (BSG) hat Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern Aufhebungs­verträge mit einer Freistellu­ng erleichter­t. Zahlt der Arbeitgebe­r Lohn oder Gehalt weiter und führt Sozialbeit­räge ab, zählt das gezahlte Entgelt bei der Berechnung eines späteren Arbeitslos­engeldes mit, urteilte das BSG. Damit kippte das BSG die bislang gegenteili­ge Praxis der Bundesagen­tur für Arbeit. Betroffene können auch rückwirken­d für die letzten vier Jahre höheres Arbeitslos­engeld nachforder­n.

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