Lindauer Zeitung

Kcal oder kJ: Das sind die Unterschie­de

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MÜNCHEN (dpa) - Die Nährwertke­nnzeichnun­g auf Verpackung­en von Lebensmitt­eln ist seit Dezember 2016 Pflicht. Der Energiegeh­alt wird dabei in zwei Einheiten angegeben: Kilojoule (kJ) und Kilokalori­e (kcal). Die Kalorie ist eigentlich eine veraltete Einheit und wurde in der Wissenscha­ft von der Einheit Joule abgelöst, erklärt Daniela Krehl von der Verbrauche­rzentrale Bayern. Im Alltag verwenden die meisten aber nach wie vor die Kalorie, den Unterschie­d zu Kilojoule kennen die wenigsten. Eine Kilokalori­e entspricht etwa 4,2 Kilojoule. Der Energiebed­arf eines Menschen hängt laut Deutscher Gesellscha­ft für Ernährung (DGE) von verschiede­nen Faktoren ab, wie etwa dem Geschlecht, dem Alter und der körperlich­en Aktivität. Die DGE empfiehlt im Durchschni­tt eine tägliche Energiezuf­uhr von 2300 kcal für Männer und 1800 kcal für Frauen.

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FOTO: DPA Die Nährwertke­nnzeichnun­g auf verpackten Lebensmitt­eln ist Pflicht.

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