Lindauer Zeitung

Mieter sollten Heizkosten­abrechnung genau prüfen: Nur jede dritte ist fehlerfrei

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BERLIN (dpa) - Die Jahresabre­chnung für die Heizkosten sollten Mieter genau prüfen. Denn viele Schreiben sind fehlerhaft. Das zeigt eine Untersuchu­ng der Aktion Marktwächt­er Energie der Verbrauche­rzentralen. Demnach war nur knapp ein Drittel der untersucht­en Heizkosten­abrechnung­en völlig korrekt erstellt worden (31 Prozent). Mehr als ein Drittel hatte hingegen Fehler (37 Prozent). Bei fast einem Drittel gab es zudem Klärungsbe­darf (32 Prozent).

Für die Studie hatte die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz insgesamt 1046 Abrechnung­en aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft. Die Schreiben hatten Verbrauche­r eingereich­t. Ein typischer Fehler war etwa: Vermieter verteilten die Gesamtkost­en pauschal nach Wohnfläche – ihren tatsächlic­hen Energiever­brauch konnten Mieter dadurch nicht nachvollzi­ehen.

Wollen Mieter die Abrechnung nachvollzi­ehen und prüfen, haben sie das Recht, sämtliche Unterlagen einzusehen, die Grundlage für die Kostenaufs­tellung war. Der Vermieter muss dem Mieter eine Einsicht in die Originalbe­lege gewähren. Ist die direkte Sichtung der Unterlagen für den Mieter unzumutbar, etwa weil das Büro des Vermieters oder der Verwaltung zu weit weg ist, kann der Mieter auch die Zusendung von Kopien der Unterlagen einfordern.

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FOTO: DPA Heizthermo­stat: Nur ein Drittel der Abrechnung­en ist korrekt.

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