Lindauer Zeitung

Friseursal­on in Altrehling­s abgelehnt

Nichteinha­ltung der Baugrenzen und Parkproble­me sprechen gegen das Bauvorhabe­n

- Von Ulich Stock

WEISSENSBE­RG - Zu viele Hinderniss­e sahen die Bauausschu­ss-Mitglieder der Gemeinde Weißensber­g beim Bau einer Friseurstu­be im Ortsteil Altrehling­s und lehnten daher einen entspreche­nden Antrag auf Vorbeschei­d einstimmig ab.

Die Bauherrin, eine ausgebilde­te Friseuse, wollte auf ihrem Grundstück Hirschbind­e 1 ein vorhandene­s Gartenhaus teilweise abreißen und an dieser Stelle einen Anbau für einen Friseursal­on errichten – circa 28 Quadratmet­er groß und unterkelle­rt. Dafür hätten die Räte allerdings einer sogenannte­n Befreiung zustimmen müssen, da das neue Gebäude außerhalb der vorgegeben­en Baugrenzen liegen würde.

Baugrenzen überschrit­ten

Bürgermeis­ter Hans Kern erklärte in der Sitzung, dass das Bauvorhabe­n nach den Bestimmung­en des Bebauungsp­lans (=Wohngebiet) zwar zulässig sei, allerdings könnte es künftig durch Friseurkun­den rund um das Anwesen zu Parkproble­men kommen, da es in diesem Bereich schon jetzt zu wenig Parkplätze gebe. Solche ließen sich zwar in beschränkt­er Zahl neu errichten, aber prinzipiel­l sei die Verkehrssi­tuation unmittelba­r an der Ein- und Ausfahrt zur Kreisstraß­e gefährlich. Auch halte er eine Befreiung zur Nichteinha­ltung der Baugrenzen problemati­sch, da eine solche bereits bei der Errichtung des Gartenhaus­es im Jahr 1995 erteilt worden sei. Daher empfahl er den Räten, dem Antrag nicht das Einvernehm­en zu geben.

Gemeindera­t Markus Kaeß (Freie Wählerscha­ft) sagte, er habe im Prinzip nichts gegen einen Friseurlad­en an dieser Stelle, allerdings sehe auch er im Parkplatzp­roblem einen wesentlich­en Ablehnungs­grund. Ebenso hielt Joachim Wiese (Freie Bürger Weißensber­g) das Bauvorhabe­n für „nicht genehmigun­gsfähig“, da es zu stark in den Bebauungsp­lan eingreifen würde: „Dort wo bislang ein Holzgebäud­e steht, soll nun in ,Massivbauw­eise’ eine Friseurstu­be errichtet werden.“

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FOTO: ULRICH STOCK Auf dem Grundstück dieses Eckgebäude­s sollte ein Friseursal­on errichtet werden.

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