Friseursalon in Altrehlings abgelehnt
Nichteinhaltung der Baugrenzen und Parkprobleme sprechen gegen das Bauvorhaben
WEISSENSBERG - Zu viele Hindernisse sahen die Bauausschuss-Mitglieder der Gemeinde Weißensberg beim Bau einer Friseurstube im Ortsteil Altrehlings und lehnten daher einen entsprechenden Antrag auf Vorbescheid einstimmig ab.
Die Bauherrin, eine ausgebildete Friseuse, wollte auf ihrem Grundstück Hirschbinde 1 ein vorhandenes Gartenhaus teilweise abreißen und an dieser Stelle einen Anbau für einen Friseursalon errichten – circa 28 Quadratmeter groß und unterkellert. Dafür hätten die Räte allerdings einer sogenannten Befreiung zustimmen müssen, da das neue Gebäude außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen liegen würde.
Baugrenzen überschritten
Bürgermeister Hans Kern erklärte in der Sitzung, dass das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des Bebauungsplans (=Wohngebiet) zwar zulässig sei, allerdings könnte es künftig durch Friseurkunden rund um das Anwesen zu Parkproblemen kommen, da es in diesem Bereich schon jetzt zu wenig Parkplätze gebe. Solche ließen sich zwar in beschränkter Zahl neu errichten, aber prinzipiell sei die Verkehrssituation unmittelbar an der Ein- und Ausfahrt zur Kreisstraße gefährlich. Auch halte er eine Befreiung zur Nichteinhaltung der Baugrenzen problematisch, da eine solche bereits bei der Errichtung des Gartenhauses im Jahr 1995 erteilt worden sei. Daher empfahl er den Räten, dem Antrag nicht das Einvernehmen zu geben.
Gemeinderat Markus Kaeß (Freie Wählerschaft) sagte, er habe im Prinzip nichts gegen einen Friseurladen an dieser Stelle, allerdings sehe auch er im Parkplatzproblem einen wesentlichen Ablehnungsgrund. Ebenso hielt Joachim Wiese (Freie Bürger Weißensberg) das Bauvorhaben für „nicht genehmigungsfähig“, da es zu stark in den Bebauungsplan eingreifen würde: „Dort wo bislang ein Holzgebäude steht, soll nun in ,Massivbauweise’ eine Friseurstube errichtet werden.“