Eine Erfindung aus dem Mittelalter
Dass ein Priester nicht verheiratet sein darf, hat zwar seine Ursprünge im 4. Jahrhundert, doch erst im Mittelalter wurde ein Heiratsverbot für Priester rechtlich fixiert. Zölibat heißt das Eheverbot – Theologen sagen „der Zölibat“, aber der Duden lässt das Wort zugleich auch als Neutrum – „das Zölibat“– zu. Die Bezeichnung kommt vom lateinischen caelebs (unverheiratet). Nach dem II. Vatikanischen Konzil in den 60er-Jahren hegten viele Reformkräfte die Hoffnung, mit der Öffnung der katholischen Kirche für moderne Strömungen werde auch die Pflicht zum Zölibat fallen – doch bis heute hat sich nichts geändert: Wer Priester werden will, muss schon bei der Diakonenweihe, die vor der Weihe zum Priester gefeiert wird, die Ehelosigkeit geloben. Ausnahmen gibt es, wenn beispielsweise evangelische Pfarrer oder anglikanische Geistliche, die bereits verheiratet sind, zum katholischen Glauben konvertieren. Sie können dann zu Priestern geweiht werden, ohne ihre Ehe aufgeben zu müssen. Für Kirchenkritiker ist das Heiratsverbot ein wesentlicher Grund dafür, dass sich immer weniger Männer für das Priesteramt entscheiden. (dpa)