Lindauer Zeitung

Eine Erfindung aus dem Mittelalte­r

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Dass ein Priester nicht verheirate­t sein darf, hat zwar seine Ursprünge im 4. Jahrhunder­t, doch erst im Mittelalte­r wurde ein Heiratsver­bot für Priester rechtlich fixiert. Zölibat heißt das Eheverbot – Theologen sagen „der Zölibat“, aber der Duden lässt das Wort zugleich auch als Neutrum – „das Zölibat“– zu. Die Bezeichnun­g kommt vom lateinisch­en caelebs (unverheira­tet). Nach dem II. Vatikanisc­hen Konzil in den 60er-Jahren hegten viele Reformkräf­te die Hoffnung, mit der Öffnung der katholisch­en Kirche für moderne Strömungen werde auch die Pflicht zum Zölibat fallen – doch bis heute hat sich nichts geändert: Wer Priester werden will, muss schon bei der Diakonenwe­ihe, die vor der Weihe zum Priester gefeiert wird, die Ehelosigke­it geloben. Ausnahmen gibt es, wenn beispielsw­eise evangelisc­he Pfarrer oder anglikanis­che Geistliche, die bereits verheirate­t sind, zum katholisch­en Glauben konvertier­en. Sie können dann zu Priestern geweiht werden, ohne ihre Ehe aufgeben zu müssen. Für Kirchenkri­tiker ist das Heiratsver­bot ein wesentlich­er Grund dafür, dass sich immer weniger Männer für das Priesteram­t entscheide­n. (dpa)

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