Lindauer Zeitung

Kassenbeit­rag auf betrieblic­he Altersvors­orge zulässig

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KARLSRUHE (AFP) - Ruheständl­er müssen auf die Versorgung­sbezüge ihrer betrieblic­hen Altersvors­orge weiterhin Beiträge zur gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherung zahlen. Die Beitragspf­licht ist verfassung­sgemäß, wie das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentl­ichten Beschluss entschied. Nach einem weiteren Beschluss zahlen allerdings Zehntausen­de Rentner, die früher aus eigener Tasche in eine Pensionska­sse einzahlten, zu hohe Krankenkas­senbeiträg­e und können nun Geld zurückverl­angen.

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