Kassenbeitrag auf betriebliche Altersvorsorge zulässig
KARLSRUHE (AFP) - Ruheständler müssen auf die Versorgungsbezüge ihrer betrieblichen Altersvorsorge weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beitragspflicht ist verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Nach einem weiteren Beschluss zahlen allerdings Zehntausende Rentner, die früher aus eigener Tasche in eine Pensionskasse einzahlten, zu hohe Krankenkassenbeiträge und können nun Geld zurückverlangen.