Kein öffentliches Gut
Zum Vorschlag bei der Organspende meint die „Neue Zürcher Zeitung“: „Man stelle sich vor, das Vermögen eines Verstorbenen fiele an den Staat, wenn er kein Testament gemacht hätte. Eine solche behördliche Anmaßung würde gewiss zu einem Aufschrei führen. Der Körper sollte damit erst recht kein öffentliches Gut sein, über das der Staat nach dem Tod verfügen kann.“