Bayern will Soli-Abschaffung beschleunigen
Finanzminister Füracker fordert auch eine Senkung der Unternehmenssteuer
MÜNCHEN - Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) will die Abschaffung des Soli-Zuschlags zur Einkommensteuer gegenüber den Festlegungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene beschleunigen. „Ich möchte den Soli in dieser Legislaturperiode beseitigen", sagte Füracker in München. Die überaus positive Entwicklung der Steuereinnahmen lasse es zu, von den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zugunsten der Steuerzahler abzuweichen.
Bereits ab 1. Januar kommenden Jahres sollen laut Füracker Lohn- und Einkommensteuerzahler, die im Jahr nicht mehr als 60 000 Euro versteuern müssen, von der Soli-Zahlpflicht befreit werden. Damit wäre der Soli schon für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer Geschichte. Auch kleine Kapitalgesellschaften mit Gewinnen in derselben Größenordnung sollen den Zuschlag nicht mehr zahlen müssen. Der Staat müsste 2019 damit auf rund neun Milliarden Euro an Einnahmen verzichten.
Für alle anderen Bürger und Unternehmen soll der Soli-Zuschlag ab 1. Januar 2020 von 5,5 auf drei Prozent gesenkt und ab 1. Januar 2021 vollständig wegfallen. Das Entlastungsvolumen würde sich 2020 um fünf und 2021 um weitere 6,5 Milliarden erhöhen. Es dürfe mit dem Soli-Zuschlag, der den Aufbau in der ehemaligen DDR finanzieren sollte, nicht so gehen wie mit der Sektsteuer, welche zur Finanzierung der Kriegsflotte des Kaiserreichs eingeführt wurde und seither fortbesteht, sagte Füracker.
Die Finanzministerkonferenz und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will der CSU-Politiker aber nicht nur für seinen Soli-Abbauplan, sondern auch für eine Senkung der Unternehmenssteuer erwärmen. Weil wichtige Handelspartner wie die USA, Frankreich und Großbritannien dies bereits vorgenommen oder geplant hätten, gerate Deutschland mit seiner durchschnittlichen Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften von knapp 30 bis 31,5 Prozent allmählich in die Gruppe der Hochsteuerländer, argumentiert Füracker. Man könne sich nicht ewig auf der guten Konjunktur ausruhen.
Fürackers Vorschlag: Die von den Kommunen erhobene unterschiedlich hohe Gewerbesteuer soll – beispielsweise zu 25 Prozent – auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. Die Lösung habe den Charme, dass man sich nicht mit den Kommunen auseinandersetzen müsse. Damit könnte man in die Nähe von etwa 25 Prozent Unternehmenssteuerbelastung kommen, die im Ländervergleich angemessen wäre.
„Die Leute zahlen genug“
Füracker hat sich darüber hinaus noch weitere entlastende Maßnahmen einfallen lassen, mit denen einerseits die Wohnungsbautätigkeit und andererseits die Ausbildung gefördert werden sollen. Um die Wohnungsnot in den Städten abzumildern, ohne den Flächenverbrauch zu erhöhen, schlägt er eine beschleunigte steuerliche Abschreibung für die Aufstockung bestehender Gebäude vor. Dort, wo es baurechtlich zulässig sei, sollten solche Maßnahmen mit zehn Prozent jährlich abgeschrieben werden. Das Bauplanungsrecht solle damit nicht ausgehebelt werden, versicherte der Minister. Weiter kämpfen will Bayern gegen Vorstellungen aus anderen Bundesländern, die Grundsteuer künftig nach dem Marktwert festzusetzen. Die Bewertung aller 35 Millionen Grundstücke in Deutschland, die sich noch dazu in bestimmten Abständen wiederholen müsste, würde nicht nur eine enorme zusätzliche Bürokratie bedeuten, sondern wegen der Bodenwertsteigerungen auch eine „Steuererhöhung durch die Hintertür“, sagte Füracker. Bayern setze sich für eine Bemessung der Grundsteuer nach der physischen Größe eines Grundstücks ein und lehne die Einführung einer „Belastungsdynamik“strikt ab. Füracker: „Die Leute zahlen genug.“
Große Schwierigkeiten haben Gastronomie und Hotellerie mit der Nachwuchsgewinnung. Füracker will deshalb eine vom Arbeitgeber gestellte freie Unterkunft, von der 64 Prozent der Azubis in der Branche Gebrauch machen, nicht mehr als geldwerte Leistung dem Ausbildungsentgelt zurechnen und versteuern. Nicht warten will Füracker, bis das Bundesverfassungsgericht den steuerlichen Nachzahlungszins von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt habe. Die Politik solle sich dazu durchringen, diesen Satz angesichts des Niedrigzinsniveaus zu halbieren. Die Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen will Füracker von zehn auf acht Jahre reduzieren und den Wert geringwertiger Wirtschaftsgüter, die in einem Steuerjahr voll abgeschrieben werden können, von 800 auf 1000 Euro erhöhen.