Lindauer Zeitung

Weniger Urlaubsgel­d nach Kurzarbeit möglich

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LUXEMBURG (dpa) - Wenn nach einer Phase der Kurzarbeit weniger Urlaubsgel­d ausgezahlt wird, verstößt das nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters nicht gegen europäisch­es Recht. Der Generalanw­alt am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH), Michal Bobek, erklärte mit Blick auf die Klage eines Betonbauer­s vor einem deutschen Arbeitsger­icht, dass das Unionsrech­t „keine präzisen Regeln für die Berechnung der Urlaubsver­gütung“vorsehe. Der Betonbauer hatte nach einer längeren Periode von Kurzarbeit weniger Urlaubsgel­d bekommen, als dies ohne Kurzarbeit der Fall gewesen wäre. Von seinem Arbeitgebe­r forderte er die volle Auszahlung samt Zinsen, der Arbeitgebe­r lehnte dies ab. Der Schlussant­rag des Generalanw­alts ist für die Richter des obersten EU-Gerichts nicht bindend. In vielen Fällen richten sie sich aber danach.

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