Weniger Urlaubsgeld nach Kurzarbeit möglich
LUXEMBURG (dpa) - Wenn nach einer Phase der Kurzarbeit weniger Urlaubsgeld ausgezahlt wird, verstößt das nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters nicht gegen europäisches Recht. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michal Bobek, erklärte mit Blick auf die Klage eines Betonbauers vor einem deutschen Arbeitsgericht, dass das Unionsrecht „keine präzisen Regeln für die Berechnung der Urlaubsvergütung“vorsehe. Der Betonbauer hatte nach einer längeren Periode von Kurzarbeit weniger Urlaubsgeld bekommen, als dies ohne Kurzarbeit der Fall gewesen wäre. Von seinem Arbeitgeber forderte er die volle Auszahlung samt Zinsen, der Arbeitgeber lehnte dies ab. Der Schlussantrag des Generalanwalts ist für die Richter des obersten EU-Gerichts nicht bindend. In vielen Fällen richten sie sich aber danach.