Lindauer Zeitung

Berufungsp­rozess im Mordfall Kim Wall

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KOPENHAGEN (dpa) - Im Berufungsp­rozess gegen den dänischen UBoot-Bauer Peter Madsen hat seine Anwältin am Mittwoch eine mildere Strafe gefordert. Madsen war im April für den Mord an der Journalist­in Kim Wall zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden, welche in Dänemark nicht zeitlich begrenzt ist. Eine lebenslang­e Strafe ist bei einem einzelnen Mord in Dänemark unüblich. In dem dreitägige­n Verfahren geht es nur um die Länge der Strafe. Die Verurteilu­ng wegen Mordes hat Madsen akzeptiert.

Die Strategie der Verteidige­rin sorgte bei Medienvert­retern im Gerichtssa­al für Verwirrung. Über eine Stunde lang las Betina Hald Engmark Aussagen vor, die Madsen in Verhören abgegeben hatte, obwohl diese sich später als Lügen herausgest­ellt hatten. So hatte Madsen anfangs gegenüber der Polizei gesagt, Kim Wall habe in seinem U-Boot eine Luke auf den Kopf bekommen. Später behauptete er, sie sei an einer Gasvergift­ung an Bord gestorben.

Der Staatsanwa­lt plädierte für die Aufrechter­haltung des Urteils.

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