Lindauer Zeitung

Handy halten hinterm Steuer ist bereits verboten

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Telefonier­en am Steuer ohne Freisprech­anlage ist verboten. Doch das Handy kurz in die Hand nehmen und drauflinse­n wird doch wohl erlaubt sein? Auch hier lautet die Antwort nein. Denn zu welchem Zweck Autofahrer das Handy aufnehmen und in der Hand halten, spielt keine Rolle. So etwas stellt auf jeden Fall bereits eine Nutzung dar. Das zeigt ein Urteil des Oberlandes­gerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 201/18).

Die Polizei beobachtet­e in diesem Fall einen Autofahrer, der sein Mobiltelef­on in der Hand hielt. Gegen das daraufhin verhängte Bußgeld legte der Autofahrer Einspruch ein. Er habe das Handy nur gehalten und nicht genutzt – seiner Ansicht nach nicht verboten. Falsch, urteilte das Gericht. Denn mit der Neufassung des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenver­kehrsordnu­ng sei – statt des Verbotes der Nutzung – nunmehr geregelt, wann eine Nutzung zulässig sei: und zwar ausschließ­lich, wenn das Gerät weder aufgenomme­n noch gehalten wird.

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