Lindauer Zeitung

Freistaat prüft noch immer Haftung für Flughafen-Chaos

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MÜNCHEN (lby) - Sechs Wochen nach der schweren Sicherheit­spanne am Münchner Flughafen ist die Frage der Haftung durch den Freistaat Bayern noch immer ungeklärt. „Die Frage, ob im Rahmen der Amtshaftun­g ein Schadeners­atzanspruc­h gegen den Freistaat Bayern besteht, wird derzeit geprüft“, heißt es in einer Antwort der Staatsregi­erung auf eine parlamenta­rische Anfrage der SPD-Landtagsfr­aktion. Die Sicherheit­sfirma am Flughafen München (SGM) ist eine Gesellscha­ft des Freistaate­s. Ende Juli war wegen einer Unachtsamk­eit der SGM-Mitarbeite­r eine Frau unkontroll­iert in den Sicherheit­sbereich des Flughafens gelangt. In der Folge hatte die Bundespoli­zei das Terminal 2 und das Satelliten­Terminal gesperrt. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31 000 Passagiere waren betroffen.

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