Freistaat prüft noch immer Haftung für Flughafen-Chaos
MÜNCHEN (lby) - Sechs Wochen nach der schweren Sicherheitspanne am Münchner Flughafen ist die Frage der Haftung durch den Freistaat Bayern noch immer ungeklärt. „Die Frage, ob im Rahmen der Amtshaftung ein Schadenersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern besteht, wird derzeit geprüft“, heißt es in einer Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Die Sicherheitsfirma am Flughafen München (SGM) ist eine Gesellschaft des Freistaates. Ende Juli war wegen einer Unachtsamkeit der SGM-Mitarbeiter eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich des Flughafens gelangt. In der Folge hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das SatellitenTerminal gesperrt. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31 000 Passagiere waren betroffen.