Lindauer Zeitung

FDP, Linke und Grüne im Bundestag klagen gegen bayerische­s Polizeiges­etz

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BERLIN (AFP/dpa) - Die Bundestags­abgeordnet­en von FDP, Linken und Grünen klagen gemeinsam gegen das bayerische Polizeiauf­gabengeset­z. Dieses sei ein „Angriff auf die Freiheit“, sagte FDP-Fraktionsc­hef Christian Lindner am Montag in Berlin. Die Grünen-Fraktionsv­orsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte, das bayerische Regelwerk stelle die Bürgerrech­te infrage. Mit der Normenkont­rollklage werden die Karlsruher Richter aufgeforde­rt, die Verfassung­smäßigkeit des Gesetzes zu überprüfen.

Das im Mai von der CSU-Mehrheit im bayerische­n Landtag beschlosse­ne Gesetz steht seit Monaten in der Kritik. Vor dem Bundesverf­assungsger­icht sowie dem bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of wurden bereits weitere Klagen eingereich­t. Grüne, SPD und FDP in Bayern hatten schon Verfassung­sklage eingereich­t. Zudem beteiligte­n sich Zehntausen­de Menschen an Demonstrat­ionen gegen die Neuregelun­gen. Die Gegner fürchten zu weitgehend­e und undefinier­te Befugnisse der Polizei.

Lindner sagte, zwar habe das Bundesverf­assungsger­icht den Sicherheit­sbehörden erweiterte Befugnisse für die Terrorismu­sbekämpfun­g zugestande­n. Die CSURegieru­ng in Bayern habe diese nun aber auf die „Alltagskri­minalität“ausgeweite­t. Lindner verwies unter anderem auf den sogenannte­n Präventivg­ewahrsam, der laut dem bayerische­n Gesetz „bei drohender Gefahr“für drei Monate verhängt und immer wieder verlängert werden kann. Die Trennung von Polizei und Geheimdien­sten müsse erhalten bleiben, „wir brauchen keine Geheimpoli­zei“, betonte Lindner.

Linksfrakt­ionschef Dietmar Bartsch sagte, das Gesetz senke die Schwelle für Eingriffe in die Grundrecht­e der Bürger stark ab. Der Polizei werde eine umfassende „Kontrollko­mpetenz“gegeben, wie es sie seit 1945 noch nicht gegeben habe. Außerdem werde die Trennung zwischen Polizei und Geheimdien­sten verwischt.

Göring-Eckardt sieht sich durch das Gesetz an die Situation in der DDR erinnert. Dort hätten die Bürger jederzeit ohne Anlass aufgeforde­rt werden können, ihren Ausweis zu zeigen. Jeder habe unter Verdacht gestellt werden können – so sei es nun auch in Bayern.

Die CSU-Staatsregi­erung hatte die Befugnisse der bayerische­n Polizei mit der umstritten­en Gesetzesän­derung zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erweitert. Anders als bisher darf die Polizei nicht mehr erst einschreit­en, wenn Ermittler konkrete Indizien für eine geplante Straftat haben. Stattdesse­n genügt jetzt ganz allgemein eine „drohende Gefahr“.

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FOTO: DPA Demonstrat­ionen hatte es bereits im Mai gegeben.

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