Bund rechnet Landespflegegeld auf Teil der Sozialhilfe an
MÜNCHEN (lby) - Wie beim bayerischen Familiengeld will das Bundessozialministerium auch das Landespflegegeld in bestimmten Fällen auf andere Sozialleistungen des Bundes anrechnen. Dies teilte das SPD-geführte Haus am Dienstag in Berlin nach einer Prüfung des neuen bayerischen Pflegegeldes mit. Demnach muss das Landespflegegeld – anders als das Familiengeld – zwar nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV angerechnet werden, dafür aber auf die „Hilfe zur Pflege“. Nach Ansicht des Bundesministeriums habe diese den gleichen Zweck wie die Leistungen des Bayerischen Landespflegegeldes. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Das bayerische Pflegegeld beträgt 1000 Euro pro Jahr und soll allen Pflegebedürftigen in Bayern ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden – also auch Menschen, die von Grundsicherung leben.