Lindauer Zeitung

Bund rechnet Landespfle­gegeld auf Teil der Sozialhilf­e an

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MÜNCHEN (lby) - Wie beim bayerische­n Familienge­ld will das Bundessozi­alminister­ium auch das Landespfle­gegeld in bestimmten Fällen auf andere Sozialleis­tungen des Bundes anrechnen. Dies teilte das SPD-geführte Haus am Dienstag in Berlin nach einer Prüfung des neuen bayerische­n Pflegegeld­es mit. Demnach muss das Landespfle­gegeld – anders als das Familienge­ld – zwar nicht auf die Grundsiche­rung nach Hartz IV angerechne­t werden, dafür aber auf die „Hilfe zur Pflege“. Nach Ansicht des Bundesmini­steriums habe diese den gleichen Zweck wie die Leistungen des Bayerische­n Landespfle­gegeldes. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleis­tung zur Unterstütz­ung pflegebedü­rftiger Personen, die den notwendige­n Pflegeaufw­and nicht aus eigenen Mitteln sicherstel­len können. Das bayerische Pflegegeld beträgt 1000 Euro pro Jahr und soll allen Pflegebedü­rftigen in Bayern ab der zweiten Pflegestuf­e zugesproch­en werden – also auch Menschen, die von Grundsiche­rung leben.

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