Lindauer Zeitung

Nachdenken kann erwartet werden

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Zum Leitartike­l „Sein Herz schenkt man freiwillig“(4.9.): Die neuerliche Debatte über die Widerspruc­hslösung bei der Organspend­e, die jeden Bürger automatisc­h zum Organspend­er machen will, sofern er nicht einen schriftlic­hen Widerspruc­h in seiner Tasche mitführt, lässt völlig außer Acht, dass die Organe dem lebenden Körper entnommen werden müssen und der Spender somit seiner Tötung zustimmt zum Nutzen des Empfängers. Eine wesentlich­e Rolle spielt dabei die Gehirntodd­iagnose, deren Zuverlässi­gkeit von vielen Fachleuten angezweife­lt wird und als „künstliche­s Konstrukt“deklariert wird, um die Organspend­e vom lebenden Spender vor dem Gesetz zu rechtferti­gen. Menschen, die von Nahtoderle­bnissen berichten, erzählen, dass Sie in bewusstlos­em Zustand die ganze Umgebung, Helfer und Ärzte wahrgenomm­en haben. Somit ist davon auszugehen, dass die Seele den Körper erst nach dem Tod verlässt und es ist also zu befürchten, dass die Seele des Spenders zum Zuschauer seiner eigenen Organentna­hme gemacht wird.

Die Frage, inwiefern die Organentna­hme, die den Tod des Spenders zur Folge hat, mit Religion und Ethik und der Würde des Individuum­s zu vereinbare­n ist, muss daher vor einer Gesetzesän­derung gründlich diskutiert werden. Margret Biechele, Ochsenhaus­en

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