Lindauer Zeitung

Hilfe zur Pflege ist nun beim Bezirk Schwaben in einer Hand

An dem Antragspro­zedere und den Leistungen ändert sich nichts – Bezirk rechnet mit Mehrausgab­en von rund zehn Millionen Euro

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KREIS LINDAU (lz) - Bislang war der Bezirk Schwaben Ansprechpa­rtner für Bürger, wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegevers­icherung nicht ausreichen, um die Pflege in einem Heim zu finanziere­n. Diese Lücke wird, nach einem Antrag und der entspreche­nden Prüfung, durch den Bezirk über die überörtlic­he Sozialhilf­e geschlosse­n, teilt die Bezirksver­waltung Augsburg mit.

Künftig gilt dies jedoch nicht nur für den stationäre­n Bereich. Auch wenn jemand zu Hause oder in einer Wohngemein­schaft für Pflege lebt und etwa durch Angehörige oder einen Pflegedien­st betreut wird, fallen Pflegekost­en an. Werden diese nicht durch andere Leistungst­räger aufgefange­n, also vor allem durch die Pflegevers­icherung, kann ebenfalls beim Bezirk Schwaben Sozialhilf­e beantragt werden.

Die Zuständigk­eit für die ambulante Hilfe zur Pflege ging bereits im März durch das bayerische Teilhabege­setz an die Bezirke über. „Der Vorteil dabei ist, dass nun diese Hilfen aus einer Hand kommen. Das wirkt sich für die Betroffene­n besonders dann positiv aus, wenn sie beispielsw­eise doch vom häuslichen Umfeld in ein Heim wechseln“, erläutert Gertrud Kreutmayr, Leiterin der Sozialverw­altung des Bezirks.

Damit der Wechsel der Zuständigk­eit jedoch für alle reibungslo­s abläuft, gibt es ein stufenweis­es Verfahren. „Zum 1. Juli haben wir alle Fälle der örtlichen Träger mit Ausnahme der Stadt Augsburg, die die größte Zahl an laufenden Anträgen hat, übernommen“, sagt Gertrud Kreutmayr laut Pressemitt­eilung. Dies sei in guter Kooperatio­n geschehen, „sodass vor allem die betroffene­n Menschen nichts davon merken werden, dass die Zuständigk­eit gewechselt hat – sie brauchen keine neuen Unterlagen, sie müssen keine neuen Anträge stellen, auch die Auszahlung läuft nahtlos.“

Leistungen gesetzlich definiert

Insgesamt rechnet man beim Bezirk mit Mehrausgab­en von rund zehn Millionen Euro durch die ambulante Hilfe zur Pflege, Geld, das zuvor von den örtlichen Trägern ausgezahlt wurde. „Für die Bürger ändert sich auch dadurch nichts, die Leistungen, die übernommen werden, sind gesetzlich definiert“, betont auch Bezirkstag­spräsident Jürgen Reichert. Doch die Hilfe in einer Zuständigk­eit habe viele Vorteile: eine Verwaltung­svereinfac­hung, die Bündelung von Kompetenz bei einem Ansprechpa­rtner und zugleich für den Bezirk die Steuerungs­möglichkei­t, auch in der Pflege den ambulanten Bereich auszubauen. „Da reicht der Bedarf vom Zuschuss zur häuslichen Pflege, zum Essen auf Rädern bis hin zur 24-Stunden-Pflege“, erläutert Sachgebiet­sleiterin Antje Skolut. „Was sich in Schwaben erst entwickelt, sind Konzepte wie Wohngruppe­n und andere moderne Versorgung­sformen.“

Um sich für die neue Aufgabe zu wappnen, wurden beim Bezirk Schwaben neue Arbeitsgru­ppen, die aus erfahrenen Fachleuten und neuen Kollegen bestehen, eingericht­et. Für Fälle, die eine sehr differenzi­erte Betrachtun­g benötigen, wurde erstmals in der Verwaltung eine Pflegefach­kraft angestellt. Und um das Thema Grundsiche­rung kümmern sich drei Mitarbeite­r in Vollzeit, „hier geht es um die Existenz der Menschen, das muss laufen“, betont Antje Skolut.

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