Hilfe zur Pflege ist nun beim Bezirk Schwaben in einer Hand
An dem Antragsprozedere und den Leistungen ändert sich nichts – Bezirk rechnet mit Mehrausgaben von rund zehn Millionen Euro
KREIS LINDAU (lz) - Bislang war der Bezirk Schwaben Ansprechpartner für Bürger, wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Pflege in einem Heim zu finanzieren. Diese Lücke wird, nach einem Antrag und der entsprechenden Prüfung, durch den Bezirk über die überörtliche Sozialhilfe geschlossen, teilt die Bezirksverwaltung Augsburg mit.
Künftig gilt dies jedoch nicht nur für den stationären Bereich. Auch wenn jemand zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Pflege lebt und etwa durch Angehörige oder einen Pflegedienst betreut wird, fallen Pflegekosten an. Werden diese nicht durch andere Leistungsträger aufgefangen, also vor allem durch die Pflegeversicherung, kann ebenfalls beim Bezirk Schwaben Sozialhilfe beantragt werden.
Die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege ging bereits im März durch das bayerische Teilhabegesetz an die Bezirke über. „Der Vorteil dabei ist, dass nun diese Hilfen aus einer Hand kommen. Das wirkt sich für die Betroffenen besonders dann positiv aus, wenn sie beispielsweise doch vom häuslichen Umfeld in ein Heim wechseln“, erläutert Gertrud Kreutmayr, Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks.
Damit der Wechsel der Zuständigkeit jedoch für alle reibungslos abläuft, gibt es ein stufenweises Verfahren. „Zum 1. Juli haben wir alle Fälle der örtlichen Träger mit Ausnahme der Stadt Augsburg, die die größte Zahl an laufenden Anträgen hat, übernommen“, sagt Gertrud Kreutmayr laut Pressemitteilung. Dies sei in guter Kooperation geschehen, „sodass vor allem die betroffenen Menschen nichts davon merken werden, dass die Zuständigkeit gewechselt hat – sie brauchen keine neuen Unterlagen, sie müssen keine neuen Anträge stellen, auch die Auszahlung läuft nahtlos.“
Leistungen gesetzlich definiert
Insgesamt rechnet man beim Bezirk mit Mehrausgaben von rund zehn Millionen Euro durch die ambulante Hilfe zur Pflege, Geld, das zuvor von den örtlichen Trägern ausgezahlt wurde. „Für die Bürger ändert sich auch dadurch nichts, die Leistungen, die übernommen werden, sind gesetzlich definiert“, betont auch Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. Doch die Hilfe in einer Zuständigkeit habe viele Vorteile: eine Verwaltungsvereinfachung, die Bündelung von Kompetenz bei einem Ansprechpartner und zugleich für den Bezirk die Steuerungsmöglichkeit, auch in der Pflege den ambulanten Bereich auszubauen. „Da reicht der Bedarf vom Zuschuss zur häuslichen Pflege, zum Essen auf Rädern bis hin zur 24-Stunden-Pflege“, erläutert Sachgebietsleiterin Antje Skolut. „Was sich in Schwaben erst entwickelt, sind Konzepte wie Wohngruppen und andere moderne Versorgungsformen.“
Um sich für die neue Aufgabe zu wappnen, wurden beim Bezirk Schwaben neue Arbeitsgruppen, die aus erfahrenen Fachleuten und neuen Kollegen bestehen, eingerichtet. Für Fälle, die eine sehr differenzierte Betrachtung benötigen, wurde erstmals in der Verwaltung eine Pflegefachkraft angestellt. Und um das Thema Grundsicherung kümmern sich drei Mitarbeiter in Vollzeit, „hier geht es um die Existenz der Menschen, das muss laufen“, betont Antje Skolut.