Computerbetrug
Wegen Computerbetrugs verurteilt wird, wer – um sich oder anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen – das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch die Gestaltung eines Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten , durch unbefugte Verwendung von Daten beeinflusst. Bestraft werden auch Personen, die Computerprogramme für eine der oben genannten Taten programmieren, bereitstellen oder vertreiben. Computerbetrug wird von den Gerichten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. (mig)