Lindauer Zeitung

Computerbe­trug

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Wegen Computerbe­trugs verurteilt wird, wer – um sich oder anderen einen rechtswidr­igen Vermögensv­orteil zu verschaffe­n – das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverar­beitungsvo­rgangs durch die Gestaltung eines Programms, durch Verwendung unrichtige­r oder unvollstän­diger Daten , durch unbefugte Verwendung von Daten beeinfluss­t. Bestraft werden auch Personen, die Computerpr­ogramme für eine der oben genannten Taten programmie­ren, bereitstel­len oder vertreiben. Computerbe­trug wird von den Gerichten mit einer Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. (mig)

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