Flugausfall: Airlines müssen auch Provision zurückzahlen
LUXEMBURG (dpa) - Airlines müssen bei Flugausfällen neben dem vollen Ticketpreis auch für Vermittlungsgebühren von Onlineportalen aufkommen, wenn sie von dieser Provision wussten. Die Differenz zwischen dem vom Fluggast bezahlten Preis und dem tatsächlich erhaltenen Betrag sei Teil der Rückzahlung, die im Falle einer Flugstornierung laut EU-Fluggastrechteverordnung fällig wird. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.