Lindauer Zeitung

Flugausfal­l: Airlines müssen auch Provision zurückzahl­en

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LUXEMBURG (dpa) - Airlines müssen bei Flugausfäl­len neben dem vollen Ticketprei­s auch für Vermittlun­gsgebühren von Onlineport­alen aufkommen, wenn sie von dieser Provision wussten. Die Differenz zwischen dem vom Fluggast bezahlten Preis und dem tatsächlic­h erhaltenen Betrag sei Teil der Rückzahlun­g, die im Falle einer Flugstorni­erung laut EU-Fluggastre­chteverord­nung fällig wird. Das urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg.

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