Lindauer Zeitung

BGH-Urteil zur Kündigung wegen Mietschuld­en später

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KARLSRUHE (dpa) - Der Rausschmis­s von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftig­t seit Mittwoch den Bundesgeri­chtshof (BGH). Zentrale Frage ist, ob es geht, dass der Vermieter bei Mietschuld­en fristlos und gleichzeit­ig auch noch ordentlich kündigt. Laut Deutschem Mieterbund ist das gängige Praxis, um sicherzust­ellen, dass der Mieter tatsächlic­h ausziehen muss. Ihr Urteil wollen die Richter am 19. September verkünden, wie der Senat nach der Verhandlun­g in Karlsruhe bekannt gab.

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