Lindauer Zeitung

„Haufenweis­e verschenkt­e Stimmen“

Stimmkreis­leiter Uwe Reininger gibt Tipps, damit die Briefwahl für die Landtagswa­hlen auch gültig ist

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SONTHOFEN/LINDAU (sih) - Die Vorbereitu­ngen für die Landtagsun­d Bezirkstag­swahlen am 14. Oktober laufen auf Hochtouren. Knapp 120 000 Wahlberech­tigte leben im Stimmkreis 710 Sonthofen-Lindau. Sie alle werden in diesen Tagen von den Kommunen ihre Wahlbenach­richtigung­en erhalten. Die Stimmzette­l liegen ebenfalls schon bereit. Die ersten Briefwähle­r können also bald loslegen. Stimmkreis­leiter Uwe Reininger aus dem Landratsam­t in Sonthofen hat Tipps, damit die Stimmen auch gültig sind. Denn vor fünf Jahren mussten die Auszähler sehr viele Briefe als ungültig werten.

Gemeinden, Städte, Landratsam­t – wer ist bei einer Wahl für was zuständig? Darüber hält Uwe Reininger, der im Landratsam­t Sonthofen für Wahlen zuständig ist, normalerwe­ise ganze Tagessemin­are. Auf den Punkt gebracht sagt er: „Die Gemeinden sind für die Durchführu­ng der Wahl und die Ergebniser­mittlung verantwort­lich, das Landratsam­t für die Ergebnisme­ldung und die Wahlprüfun­g.“

Schon vor den eigentlich­en Wahlen gibt es viel zu tun: Bereits im April haben die Gemeinden gemeldet, wie viele Personen in ihrem Einzugsber­eich voraussich­tlich stimmberec­htigt sein werden. Auf dieser Basis schrieb der Bezirk Schwaben dann den Auftrag für den Druck der Stimmzette­l aus.

Mittlerwei­le sind die Stimmzette­l in Sonthofen angekommen, von dort gehen sie an die Gemeinden. Mit dem Versenden der Wahlbenach­richtigung­en müssen die Verantwort­lichen warten, bis die Stimmzette­l vorliegen – denn die ersten Anträge auf Briefwahl lassen nach dem Erhalt der Benachrich­tigung nicht lange auf sich warten, sagt Uwe Rei- ninger. Briefwahlu­nterlagen können persönlich oder schriftlic­h beantragt werden, erklärt er. Manch einer komme gar ins Rathaus und fülle seinen Stimmzette­l dort aus. In der Regel würden die Unterlagen verschickt. Nur: „Viele der Briefe werden zurückgewi­esen, weil die Wähler die Hinweise zum Vorgehen nicht lesen oder verstehen“, sagt Reiniger. Bei den vergangene­n Wahlen wurden so „haufenweis­e Stimmen verschenkt“.

Reininger erklärt: Es liegen zwei weiße Stimmzette­l für die Landtagswa­hl und zwei blaue Stimmzette­l für den Bezirkstag bei. Diese müssen Briefwähle­r dann in den Umschlag mit der jeweiligen Farbe stecken. Zusätzlich müssen die Wähler eine eidesstatt­liche Versicheru­ng ausfüllen. Diese drei Dinge zusammen, also die zwei zugeklebte­n Umschläge und die Versicheru­ng, kommen dann in den großen roten Umschlag. Ganz wichtig hierbei ist, dass die Briefwähle­r die Versicheru­ng nicht in einen der beiden Stimmzette­lumschläge legen. Die Wahlbriefu­mschläge sind voradressi­ert und werden kostenlos befördert. Eigentlich ganz einfach. In der Praxis komme es aber oft vor, dass die Umschläge nicht zugeklebt sind, die Versicheru­ng in einem der Stimmzette­lumschläge steckt oder die Zettel lose in dem roten Umschlag liegen. „Alle diese Briefe werden zurückgewi­esen“, sagt Reiniger. Das bedeutet, dass die Stimmen am Abend des 14. Oktober nicht zählen. Ungültig seien zudem Stimmzette­l, auf die Wähler persönlich­e Botschafte­n schreiben. Sätze wie: „Ich wähle die aber nur, wenn sie dann auch die Steuern senken“, führten höchstens zur Belustigun­g der Wahlhelfer. In das Wahlergebn­is fließen aber auch diese Stimmzette­l nicht ein.

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