„Haufenweise verschenkte Stimmen“
Stimmkreisleiter Uwe Reininger gibt Tipps, damit die Briefwahl für die Landtagswahlen auch gültig ist
SONTHOFEN/LINDAU (sih) - Die Vorbereitungen für die Landtagsund Bezirkstagswahlen am 14. Oktober laufen auf Hochtouren. Knapp 120 000 Wahlberechtigte leben im Stimmkreis 710 Sonthofen-Lindau. Sie alle werden in diesen Tagen von den Kommunen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Die Stimmzettel liegen ebenfalls schon bereit. Die ersten Briefwähler können also bald loslegen. Stimmkreisleiter Uwe Reininger aus dem Landratsamt in Sonthofen hat Tipps, damit die Stimmen auch gültig sind. Denn vor fünf Jahren mussten die Auszähler sehr viele Briefe als ungültig werten.
Gemeinden, Städte, Landratsamt – wer ist bei einer Wahl für was zuständig? Darüber hält Uwe Reininger, der im Landratsamt Sonthofen für Wahlen zuständig ist, normalerweise ganze Tagesseminare. Auf den Punkt gebracht sagt er: „Die Gemeinden sind für die Durchführung der Wahl und die Ergebnisermittlung verantwortlich, das Landratsamt für die Ergebnismeldung und die Wahlprüfung.“
Schon vor den eigentlichen Wahlen gibt es viel zu tun: Bereits im April haben die Gemeinden gemeldet, wie viele Personen in ihrem Einzugsbereich voraussichtlich stimmberechtigt sein werden. Auf dieser Basis schrieb der Bezirk Schwaben dann den Auftrag für den Druck der Stimmzettel aus.
Mittlerweile sind die Stimmzettel in Sonthofen angekommen, von dort gehen sie an die Gemeinden. Mit dem Versenden der Wahlbenachrichtigungen müssen die Verantwortlichen warten, bis die Stimmzettel vorliegen – denn die ersten Anträge auf Briefwahl lassen nach dem Erhalt der Benachrichtigung nicht lange auf sich warten, sagt Uwe Rei- ninger. Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden, erklärt er. Manch einer komme gar ins Rathaus und fülle seinen Stimmzettel dort aus. In der Regel würden die Unterlagen verschickt. Nur: „Viele der Briefe werden zurückgewiesen, weil die Wähler die Hinweise zum Vorgehen nicht lesen oder verstehen“, sagt Reiniger. Bei den vergangenen Wahlen wurden so „haufenweise Stimmen verschenkt“.
Reininger erklärt: Es liegen zwei weiße Stimmzettel für die Landtagswahl und zwei blaue Stimmzettel für den Bezirkstag bei. Diese müssen Briefwähler dann in den Umschlag mit der jeweiligen Farbe stecken. Zusätzlich müssen die Wähler eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen. Diese drei Dinge zusammen, also die zwei zugeklebten Umschläge und die Versicherung, kommen dann in den großen roten Umschlag. Ganz wichtig hierbei ist, dass die Briefwähler die Versicherung nicht in einen der beiden Stimmzettelumschläge legen. Die Wahlbriefumschläge sind voradressiert und werden kostenlos befördert. Eigentlich ganz einfach. In der Praxis komme es aber oft vor, dass die Umschläge nicht zugeklebt sind, die Versicherung in einem der Stimmzettelumschläge steckt oder die Zettel lose in dem roten Umschlag liegen. „Alle diese Briefe werden zurückgewiesen“, sagt Reiniger. Das bedeutet, dass die Stimmen am Abend des 14. Oktober nicht zählen. Ungültig seien zudem Stimmzettel, auf die Wähler persönliche Botschaften schreiben. Sätze wie: „Ich wähle die aber nur, wenn sie dann auch die Steuern senken“, führten höchstens zur Belustigung der Wahlhelfer. In das Wahlergebnis fließen aber auch diese Stimmzettel nicht ein.