Freie Schule Allgäu: Entscheidung kann dauern
WANGEN (bee) - Die endgültige Entscheidung, ob die Freie Schule Allgäu (FSA) den Schulbetrieb in der Sekundarstufe weiterführen darf, könnte sich noch Wochen, vielleicht auch Monate hinziehen. Dies hat jetzt das Sigmaringer Verwaltungsgericht (VG) erklärt, bei dem eine Eilklage der Schule anhängig ist.
Die Klage und der Eilantrag der Freien Schule Allgäu richtet sich gegen den Widerruf der Genehmigung zum Betrieb einer Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschule, den das Regierungspräsidium (RP) Tübingen der Schule Ende August mitgeteilt hatte (die SZ berichtete ausführlich). Gegen diesen Entzug der Sekundarstufen-Anerkennung strengte die FSA ein Eilverfahren an, bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist der vom RP angeordnete Vollzug ausgesetzt. Die Freie Schule konnte deshalb vergangenen Montag wie vorgesehen den normalen Schulbetrieb vorerst weiterführen.
Wie lange oder ob dauerhaft, darüber befindet nun das Sigmaringer Gericht. Laut einem VG-Sprecher soll das Regierungspräsidium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht der Schule bis Ende dieser Woche zunächst eine sogenannte Antragserwiderung in Form einer Stellungnahme erstellen. Dann soll der Anwalt der FSA Akteneinsicht bekommen, um daraufhin seine Sicht der Dinge darzustellen. So werde dem rechtlichen Anspruch der Schule auf Gehör Rechnung getragen.
Über den gesamten Sachverhalt entscheiden könnte das Verwaltungsgericht anschließend frühestens Ende September, eher aber später. Stimmt das Gericht dem sofortigen, vom RP verfügten Vollzug zum Widerruf der SekundarstufenGenehmigung zu, dann darf die Freie Schule in diesem Bereich laut VG-Sprecher nicht mehr weitermachen. Sagt das Verwaltungsgericht „Nein“, dann bedeutet dies für die Eilklage gegen den Widerruf eine aufschiebende Wirkung. Heißt: Der Sekundarstufen-Unterricht der FSA darf vorerst weiterlaufen.
Wie auch immer der Beschluss des Verwaltungsgerichts nach dem schriftlichen Verfahren ausfällt, es handelt sich um eine vorläufigen. Einerseits kann jede Seite Beschwerde einlegen, zum anderen läuft parallel dazu das eigentliche Klageverfahren. Wann es hier zu einer endgültigen Entscheidung kommt, hängt vom weiteren Verlauf ab. So kann es kommen, dass in der Sekundarstufe der Freien Schule Allgäu noch länger nur unter Vorbehalt unterrichtet werden darf.