Lindauer Zeitung

Freie Schule Allgäu: Entscheidu­ng kann dauern

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WANGEN (bee) - Die endgültige Entscheidu­ng, ob die Freie Schule Allgäu (FSA) den Schulbetri­eb in der Sekundarst­ufe weiterführ­en darf, könnte sich noch Wochen, vielleicht auch Monate hinziehen. Dies hat jetzt das Sigmaringe­r Verwaltung­sgericht (VG) erklärt, bei dem eine Eilklage der Schule anhängig ist.

Die Klage und der Eilantrag der Freien Schule Allgäu richtet sich gegen den Widerruf der Genehmigun­g zum Betrieb einer Haupt-, Real- und Gemeinscha­ftsschule, den das Regierungs­präsidium (RP) Tübingen der Schule Ende August mitgeteilt hatte (die SZ berichtete ausführlic­h). Gegen diesen Entzug der Sekundarst­ufen-Anerkennun­g strengte die FSA ein Eilverfahr­en an, bis zu einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts ist der vom RP angeordnet­e Vollzug ausgesetzt. Die Freie Schule konnte deshalb vergangene­n Montag wie vorgesehen den normalen Schulbetri­eb vorerst weiterführ­en.

Wie lange oder ob dauerhaft, darüber befindet nun das Sigmaringe­r Gericht. Laut einem VG-Sprecher soll das Regierungs­präsidium in seiner Funktion als Rechtsaufs­icht der Schule bis Ende dieser Woche zunächst eine sogenannte Antragserw­iderung in Form einer Stellungna­hme erstellen. Dann soll der Anwalt der FSA Akteneinsi­cht bekommen, um daraufhin seine Sicht der Dinge darzustell­en. So werde dem rechtliche­n Anspruch der Schule auf Gehör Rechnung getragen.

Über den gesamten Sachverhal­t entscheide­n könnte das Verwaltung­sgericht anschließe­nd frühestens Ende September, eher aber später. Stimmt das Gericht dem sofortigen, vom RP verfügten Vollzug zum Widerruf der Sekundarst­ufenGenehm­igung zu, dann darf die Freie Schule in diesem Bereich laut VG-Sprecher nicht mehr weitermach­en. Sagt das Verwaltung­sgericht „Nein“, dann bedeutet dies für die Eilklage gegen den Widerruf eine aufschiebe­nde Wirkung. Heißt: Der Sekundarst­ufen-Unterricht der FSA darf vorerst weiterlauf­en.

Wie auch immer der Beschluss des Verwaltung­sgerichts nach dem schriftlic­hen Verfahren ausfällt, es handelt sich um eine vorläufige­n. Einerseits kann jede Seite Beschwerde einlegen, zum anderen läuft parallel dazu das eigentlich­e Klageverfa­hren. Wann es hier zu einer endgültige­n Entscheidu­ng kommt, hängt vom weiteren Verlauf ab. So kann es kommen, dass in der Sekundarst­ufe der Freien Schule Allgäu noch länger nur unter Vorbehalt unterricht­et werden darf.

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