Bund gründet Infrastrukturgesellschaft
BERLIN (dpa) - Mit der Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“hat die Bundesregierung die Bündelung der Zuständigkeit für Autobahnen vorangebracht. In Zukunft soll der Bund alleine für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt des rund 13 000 Kilometer langen Autobahnnetzes zuständig sein.