Lindauer Zeitung

Anspruch eines Zahnarztes nach Fehlern abgelehnt

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KARLSRUHE (AFP) - Wenn die Fehler eines Zahnarztes beim Einsetzen von Implantate­n nur noch „Notlösunge­n“bei der Nachbehand­lung zulassen, steht dem Mediziner auch kein Honorar zu. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag im Fall einer Patientin, die nach einer abgebroche­nen Behandlung eine Rechnung über knapp 35 000 Euro nicht bezahlen wollte. Das Gericht hob ein Urteil zu einer Teilzahlun­g von knapp 17 000 Euro auf. Nachdem der Frau im Februar 2010 acht Implantate eingesetzt worden waren, brach sie die Behandlung vorzeitig ab. Sie erhielt aber eine Rechnung in Höhe von 34 300 Euro. Die Patientin weigerte sich, diese zu begleichen, und begründete dies mit Behandlung­sfehlern des Arztes.

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