Lindauer Zeitung

Hergenswei­lerer Räte stimmen für Außenberei­chssatzung „Bikermühle“

Einige Umbauten nicht genehmigt – Satzung kann neue Grundlage bieten

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HERGENSWEI­LER (hipp) - Die Bikermühle in Obernützen­brugg liegt im Außenberei­ch. Für das Gästehaus mit Ferienwohn­ungen haben die Eigentümer im Lauf der Jahre den zweiten und dritten Stock um- und ausgebaut. Allerdings ohne Baugenehmi­gung. Für das nachträgli­che Erteilen der Genehmigun­g habe das Landratsam­t Lindau unter den derzeitige­n Voraussetz­ungen keine Möglichkei­t gesehen, erklärte Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier in der jüngsten Ratssitzun­g. Mit einer Außenberei­chssatzung als Grundlage ließe sich das Ganze aber auf rechtlich saubere Beine stellen. Der Umgriff der Satzung soll auch zwei weitere Gebäude umfassen. Die Räte stimmten der Einleitung eines entspreche­nden Bauleitpla­nverfahren­s einmütig zu. Anfallende Kosten für die Tätigkeit von Gemeinde und Verwaltung­sgemeinsch­aft, für Planungsbü­ro und mögliche Ausgleichs­maßahmen müssen die Grundstück­seigentüme­r tragen. Darüber werde ein städtebaul­icher Vertrag geschlosse­n, so Wolfgang Strohmaier.

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Auch ohne Kutsche kommt Smilla gut mit Pferden klar.
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FOTO: HIPP Wird als Gästehaus genutzt: die Bikermühle in Obernützen­brugg. Die Umund Ausbauten erfolgten allerdings ohne Baugenehmi­gung.

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