Lindauer Zeitung

Führung braucht mehrjährig­e Berufserfa­hrung

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Wer in leitenden Positionen arbeiten möchte, braucht nicht nur eine gute Ausbildung. Berufserfa­hrung ist meist ebenso wichtig. Sie darf entspreche­nd schon bei Stellenaus­schreibung­en gefordert werden. Das gilt auch für den öffentlich­en Dienst, wie ein Beschluss des Verwaltung­sgerichts Trier (Az.: 7 L 1318/18) zeigt, auf den der Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) hinweist.

Im konkreten Fall beschwerte sich ein Forstbeamt­er auf Probe über eine Stellenaus­schreibung, in der ein Forstamtsl­eiter gesucht wurde. Bewerber sollten mehrjährig­e Berufserfa­hrung haben. Der Mann war aber erst seit knapp zwei Jahren in dem Beruf tätig.

Das Verwaltung­sgericht lehnte den Antrag ab. Bei einem Dienstpost­en mit Führungsve­rantwortun­g gebe es einen sachlichen Grund, mehrjährig­e Berufserfa­hrung zu fordern. Die Position verlange vertiefte fachliche Expertise und auch Kenntnisse in Personalan­gelegenhei­ten. Nachhaltig erlange man solches Wissen erst bei längerer Dienstzeit in möglichst wechselnde­n Funktionen mit unterschie­dlichen Aufgaben. (dpa)

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