Führung braucht mehrjährige Berufserfahrung
Wer in leitenden Positionen arbeiten möchte, braucht nicht nur eine gute Ausbildung. Berufserfahrung ist meist ebenso wichtig. Sie darf entsprechend schon bei Stellenausschreibungen gefordert werden. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst, wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 7 L 1318/18) zeigt, auf den der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hinweist.
Im konkreten Fall beschwerte sich ein Forstbeamter auf Probe über eine Stellenausschreibung, in der ein Forstamtsleiter gesucht wurde. Bewerber sollten mehrjährige Berufserfahrung haben. Der Mann war aber erst seit knapp zwei Jahren in dem Beruf tätig.
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Bei einem Dienstposten mit Führungsverantwortung gebe es einen sachlichen Grund, mehrjährige Berufserfahrung zu fordern. Die Position verlange vertiefte fachliche Expertise und auch Kenntnisse in Personalangelegenheiten. Nachhaltig erlange man solches Wissen erst bei längerer Dienstzeit in möglichst wechselnden Funktionen mit unterschiedlichen Aufgaben. (dpa)