Lindauer Zeitung

Gutachter sehen Bundeswehr­einsatz kritisch

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Seit einer Woche wird heftig über ein mögliches Eingreifen der Bundeswehr in den Syrien-Krieg diskutiert. Ein weiteres Rechtsguta­chten zu einer Beteiligun­g stärkt die Position der Gegner. Der wissenscha­ftliche Dienst des Bundestags sieht keinen Grund dafür, den Bundestag erst nachträgli­ch über einen solchen Einsatz abstimmen zu lassen. Er listet in einer vierseitig­en Expertise eine ganze Reihe von Argumenten auf, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Das Parlaments­beteiligun­gsgesetz sieht eine nachträgli­che Mandatieru­ng nur bei „Gefahr im Verzug“vor, also beispielsw­eise bei Rettungsak­tionen für deutsche Staatsbürg­er im Ausland oder bei geheimen Einsätzen von Spezialkrä­ften. Diesen „Notfallcha­rakter“sehen die Bundestags-Wissenscha­ftler für den Fall eines möglichen Vergeltung­sschlags in Syrien nicht. Sie führen dafür mehrere Gründe auf, unter anderem, dass seit Tagen über die deutsche Beteiligun­g an einem Vergeltung­sschlag diskutiert werde. Derweil soll die israelisch­e Armee den Flughafen von Damaskus mit Raketen angegriffe­n haben. Die syrische Luftabwehr habe Raketen abgefangen, meldete die amtliche Nachrichte­nagentur Sana am Samstag. Israels Regierungs­chef Benjamin Netanjahu betonte am Sonntag, Israel sei ständig aktiv, um seine Feinde davon abzuhalten, sich mit „hochentwic­kelten Waffen“auszurüste­n. (dpa/AFP)

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