Lindauer Zeitung

SZ-Telefonakt­ion Krankenver­sicherung

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RAVENSBURG (sz) - Das kommende Jahr bringt Neues bei der Krankenver­sicherung: Zum 1. Januar 2019 wird die paritätisc­he Finanzieru­ng des Kassenbeit­rages wieder eingeführt. Die gesetzlich­en Kassen erheben dann zwar weiter unterschie­dliche Beitragssä­tze, doch dann zahlen Arbeitnehm­er und -geber den Beitrag einschließ­lich Zusatzbeit­rag je zur Hälfte. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentenvers­icherungst­räger. Außerdem soll der Beitrag zur Pflegevers­icherung um 0,3 oder 0,5 Prozentpun­kte angehoben werden.

Weitere Änderungen betreffen die Bemessungs­grundlage für die Beitragsbe­rechnung bei gering verdienend­en Selbststän­digen, und bereits seit dem Sommer des vergangene­n Jahres gilt, dass manche freiwillig versichert­e Rentner in die Pflichtver­sicherung der Rentner wechseln können und im Idealfall weniger Beiträge zahlen.

Nicht verändert hat sich, dass die Regelungen zur Krankenver­sicherung für gesetzlich wie privat Versichert­e komplizier­t sind. Rede und Antwort auf alle Fragen rund um das Thema Krankenver­sicherung geben am SZ-Lesertelef­on Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwab­en, Roland Grimm vom Verband der privaten Krankenver­sicherung und Monika Müller vom Sozialverb­and VdK.

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FOTOS: OH Monika Müller
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Gabriel Fürst
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Roland Grimm

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