Lindauer Zeitung

Kassenpräm­ie reduziert absetzbare­n Steuerbeit­rag

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MÜNCHEN (dpa) - Mitglieder einer gesetzlich­en Krankenver­sicherung können ihre Basisbeitr­äge als Sonderausg­aben in voller Höhe von der Steuer absetzen. Zahlt jedoch die Krankenkas­se im Rahmen eines Wahltarifs mit Selbstbeha­lten eine Prämie, so mindert diese die Höhe der Beiträge, die in der Einkommens­teuererklä­rung als Sonderausg­aben geltend gemacht werden können. Das geht aus einem Urteil des Bundesfina­nzhofs in München hervor (Az.: X R 41/17). Laut dem Urteil ist die Prämienzah­lung wie eine Beitragsrü­ckerstattu­ng zu bewerten.

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