Kassenprämie reduziert absetzbaren Steuerbeitrag
MÜNCHEN (dpa) - Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Basisbeiträge als Sonderausgaben in voller Höhe von der Steuer absetzen. Zahlt jedoch die Krankenkasse im Rahmen eines Wahltarifs mit Selbstbehalten eine Prämie, so mindert diese die Höhe der Beiträge, die in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor (Az.: X R 41/17). Laut dem Urteil ist die Prämienzahlung wie eine Beitragsrückerstattung zu bewerten.