Minister Gerd Müller betont die 3+2-Regelung
Entwicklungsminister besucht das Jugendhaus „Zum goldenen Hirschen“
KREIS LINDAU (lz) - Bundesentwicklungsminister Gerd Müller spricht sich dafür aus, dass Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, während sie eine Ausbildung absolvieren. Auch wenn Behörden derzeit in einigen Fällen trotzdem abschieben, will der Minister die sogenannte 3+2-Regelung erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Müller hat mit Lindenbergs Bürgermeister Eric Ballerstedt und Stadträtin Hanni Windhaber das Jugendhaus „Zum goldenen Hirschen“besucht. In der Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben derzeit zehn Jugendliche aus Eritrea und Somalia. Christian Roerig und dessen Tochter Laura Lässer leiten das Haus.
Ziel der Einrichtung ist es, Jugendliche schnell zu integrieren. Das Erlernen der deutschen Sprache sei dabei der Schlüssel. Dass die Integration gelingt, hängt jedoch auch maßgeblich von der Motivation der Flüchtlinge ab, wie Roerig sagt: „Wenn keine Bereitschaft zur Integration besteht oder gar eine Verweigerungshaltung vorliegt, wird die Maßnahme in der vollstationären Einrichtung abgebrochen.“
Schwere Rückschläge müssen die Jugendlichen allerdings verkraften, wenn sie während ihrer Ausbildung einen ablehnenden Bescheid ihres Asylantrages erhalten. „Dann geht die Motivation in den Keller und psychische Schwierigkeiten kommen wieder hoch“, sagt Lässer.
Bundesminister Müller sprach sich in aller Klarheit für die sogenannte 3+2-Regelung aus. Der Deutsche Bundestag hatte sich mit dem im Sommer 2016 beschlossenen Integrationsgesetz auf die 3+2-Regelung geeinigt.
Die Regelung besagt, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, demnach eine dreijährige Lehre beenden sollen und danach noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten können – unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens. „Das schafft für beide Seiten Klarheit und Sicherheit – für die Betriebe und die Auszubildenden“, sagt Müller. Und weiter: „Gerade Gastronomie und Handwerk suchen händeringend Arbeitskräfte.“