Lindauer Zeitung

Privathaft­pflicht übernimmt nicht alle Lenkdrache­n-Schäden

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HEILBRONN (dpa) - Verursacht jemand einen Schaden beim Drachenste­igen im Herbst, kommt die private Haftpflich­tversicher­ung dafür auf. Doch sie übernimmt die Kosten nur für Lenkdrache­n ohne Motor und Treibsätze und mit einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm. Darauf weist die Verbrauche­rorganisat­ion Geld und Verbrauche­r in Heilbronn hin. Vorsicht beim Aufmotzen der üblichen Drachen für Kinder: Die Luftverkeh­rsordnung erlaubt nur Modelle mit einer Schnur von bis zu 100 Metern. Längere Schnüre müssen von der zuständige­n Luftfahrtb­ehörde genehmigt werden.

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