Privathaftpflicht übernimmt nicht alle Lenkdrachen-Schäden
HEILBRONN (dpa) - Verursacht jemand einen Schaden beim Drachensteigen im Herbst, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf. Doch sie übernimmt die Kosten nur für Lenkdrachen ohne Motor und Treibsätze und mit einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher in Heilbronn hin. Vorsicht beim Aufmotzen der üblichen Drachen für Kinder: Die Luftverkehrsordnung erlaubt nur Modelle mit einer Schnur von bis zu 100 Metern. Längere Schnüre müssen von der zuständigen Luftfahrtbehörde genehmigt werden.